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„Die Quote wirkt“ Bundesfrauenministerin Schwesig und Bundesjustizminister Maas ziehen Zwischenbilanz

Stand der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen – Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas haben gemeinsam eine erste Zwischenbilanz zur Wirkung der festen Quote gezogen und den Stand der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst präsentiert.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist erfreut: „Die Quote wirkt! Seit dem 1. Januar 2016 haben bereits 50 Unternehmen weibliche Aufsichtsräte gewählt bzw. bestellt. In diesen 50 Aufsichtsräten ist der Frauenanteil um 7,3 Prozentpunkte auf knapp 30 Prozent (29,26 Prozent) gestiegen. Das ist ein toller Erfolg. Die Unternehmen setzen die gesetzliche Vorgabe um. Auch zeigt sich deutlich: Jene Unternehmen, die die feste Quote für den Aufsichtsrat erfüllen müssen, geben sich insgesamt auch ambitionierte Zielgrößen für die übrigen Top-Managementebenen. Die feste Quote für den Aufsichtsrat wirkt also in das gesamte Unternehmen hinein.“

Bundesjustizminister Heiko Maas: „Die gesetzliche Frauenquote war notwendig und längst überfällig. Und die ersten Zahlen zeigen: Die Frauenquote wirkt. Das Ende der patriarchalen Systeme ist eingeläutet. Mit der Quote sorgen wir für mehr Chancengleichheit. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern steht nicht nur im Grundgesetz, sie muss auch in den Unternehmen zur Wirklichkeit werden. Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Stimmen, die behauptet haben, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, sind verstummt. Und ich bleibe bei meiner Prognose: Am Ende wird kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben. Im Gegenteil: Die fixe Quote wird jetzt dazu führen, dass wir nach und nach mehr Frauen in Führungspositionen bekommen. Die ersten Unternehmensberichte zeigen eine insgesamt positive Tendenz. Der überwiegende Teil der von der Auswertung erfassten Unternehmen hat sich verbindliche und vor allem auch erreichbare Zielgrößen für alle Ebenen gesetzt. Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist absehbar.Insgesamt sind wir auf einem guten Weg. Der notwendige Kulturwandel hat begonnen. Die Unternehmen werden sich jetzt daran messen lassen müssen, wie ambitioniert sie die gesetzlichen Pflichten umsetzen und sich tatsächlich für die Förderung von Frauen einsetzen.“

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 151 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes

Die verbindlichen Zielvorgaben Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur  börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen haben bis zum Jahresende 2016 Zeit.

Säule 3 des Gesetzes

Der öffentliche Dienst Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft selbst auch Quoten gegeben für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen.

Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die Besetzung dieser Sitze.

Eine erste Bilanz: Am 31. Mai 2015 waren bereits 33 Prozent der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder in den Aufsichtsgremien von privatwirtschaftlichen Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, weiblich.   Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Hier gibt der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.   „Der erste Gleichstellungsindex zeigt: Der Bund wird seiner Verantwortung gerecht. Bereits 32,6 Prozent der Führungskräfte sind weiblich. 2011 waren es gerade einmal 26 Prozent. Trotzdem ist noch Luft nach oben, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen auch im Öffentlichen Dienst zu erreichen“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Weitere Informationen zum Gleichstellungsindex finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html <https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html>

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