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Künstlersozialversicherung in der digitalen Welt

Über 100 Sachverständige, Vertreter und Gäste aus Kultur, Verbänden und Politik sind auf Einladung von Bundesministerin Andrea Nahles zur Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung in die Bildhauerwerkstatt des Kulturwerks vom Berufsverband Bildender Künstler Berlin zusammen gekommen. Im Zentrum des Dialogs stehen die Herausforderungen für die Künstlersozialversicherung, die sich aus den Veränderungen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten und durch den digitalen Wandel geprägten Arbeitswelt in der Kultur- und Kreativwirtschaft ergeben. Arbeitsministerin Nahles sagte auf der Veranstaltung, sie habe im Verordnungsentwurf eine Absenkung des Abgabesatzes zur Künstlersozialversicherung von aktuell 5,2 auf 4,8 Prozent für 2017 vorgeschlagen.

Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geht in Kürze in die Ressortabstimmung.

Arbeitsministerin Andrea Nahles:

Die Künstlersozialversicherung ist das soziale Rückgrat der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Gerade sie wird sich aber durch Digitalisierung und Vernetzung über alle Grenzen hinweg weiter stark verändern. Die damit einhergehenden Zukunftsfragen wollen wir frühzeitig und intensiv diskutieren. Wie erhalten wir den Schutz, entwickeln ihn fort? Kann er beispielhaft sein für andere Arbeits- und Verwertungsprozesse in der digitalen Wirtschaft? Diese und andere Fragen sollen die Zukunftswerkstatt umtreiben – in einem breiten und offenen Dialog. Umso besser, dass wir bei der Finanzierung schon heute gute Botschaften haben: Der Abgabesatz, den die Unternehmen für die Verwertung künstlerischen Schaffens entrichten, soll für 2017 auf 4,8 Prozent sinken.

Die Künstlersozialversicherung:

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe:

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von den Unternehmen bzw. Verwertern künstlerischer und kultureller Leistungen erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr per Verordnung festgelegt. Er beträgt derzeit 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Das zu Beginn dieser Legislaturperiode verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes führte über mehr Ehrlichkeit und Transparenz bei der Abgabeerhebung und bei Betriebsprüfungen zu zusätzlichen Einnahmen von rund 30 Mio. Euro im Jahr 2015. Über 30.000 Unternehmen kommen jetzt zusätzlich ihrer Abgabepflicht nach. Das ist eine Steigerung von fast 20 Prozent. Die Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse sorgen für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und so für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse. Im Ergebnis kann der Abgabesatz für 2017 um 0,4 Punkte auf 4,8 Prozent abgesenkt werden.

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