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KfW-Gründercoaching: neue Rahmenbedingungen für Förderung ab 01.05.2015

Wer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung seines Unternehmens Beratung benötigte, konnte bisher das KfW-Gründercoaching nutzen. Doch zum 30. April 2015 läuft das Förderprogramm der KfW in seiner bisherigen Form aus. Das heißt jedoch nicht, dass es gar keine Förderung für die Anfangsphase der Gründung geben wird.

Unterstützung in der frühen Startphase

Gerade wenn das Unternehmen angelaufen ist, tauchen bei den Unternehmerinnen und Gründerinnen häufig neue Fragen auf. Diese reichen von Kundengewinnung bis Personalbeschaffung oder Unternehmenserweiterung. Der bisherige Zeitraum von fünf Jahren für die „Startphase“ war dabei auch nicht weit gefasst. Das ändert sich jetzt allerdings. Wer jetzt den Zuschuss zu professioneller Beratung in Anspruch nehmen will, muss sich dafür in den ersten zwei Jahren nach dem Gründungszeitpunkt entschließen.

Weitere Änderungen beim KfW-Gründercoaching

Nach der Verkürzung der Anspruchszeit folgt natürlich auch die Kürzung der Fördersumme. Diese wird von 6.000 Euro auf 4.000 Euro gekürzt. Das wirkt sich natürlich auch auf die Beratungsdauer aus. Deckte die Förderung bisher 7,5 Tage, reicht es nun leider nur noch für vier Beratungstage, denn die ursprüngliche Förderhöhe von 50% auf je einen Tagessatz mit 8 Stunden und 800 Euro bleibt erhalten (in den neuen Bundesländern bleibt es bei 75%). Ein weiterer Stolperstein für junge Gründerinnen und Unternehmerinnen ist die nachträgliche Auszahlung der Fördersumme. Bisher wurde der Förderanteil von der KfW gleich an den Berater überwiesen. Nun muss die Antragstellerin die Summe komplett selbst begleichen und darf dann auf die Erstattung warten.

Antragstellung bleibt gleich

Noch bis 30. April 2015 kann man das Gründercoaching in den alten Bundesländern zu „alten“ Bedingungen beantragen, vorausgesetzt es stehen noch Gelder zur Verfügung. In den neuen Bundesländern sind die Mittel bereits ausgeschöpft. Dabei gilt die bisherige Vorgehensweise:

  • Angebot für Beratung einholen
  • Antragstellung bei der KfW
  • Beratungsvertrag abschließen
  • Beratung durchführen
  • Abrechnung bei der KfW

Wenn die Gründung also schon länger als zwei Jahre zurückliegt, ist das die letzte Chance für Unternehmerinnen, die Förderung noch zu den alten Bedingungen zu beantragen.

Update vom 18.05.2015

Die KfW hat in ihrer offiziellen Pressemitteilung noch weitere Neuerungen bekanntgegeben:

1. Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform sind nun ebenfalls antragsberechtigt.
2. Die selbständige Tätigkeit kann dabei, das ist eine weitere Erweiterung des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden.

Offizielle Pressemitteilung der KfW

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