Aktuelles

Verfassungsauftrag in Gefahr: Sachsen will Gleichstellungsbeauftragte abschaffen

Von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Das CDU-geführte Innenministerium schlägt vor, die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aufzuheben. So soll angeblich ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Während die Angriffe auf Gleichstellung zunehmen, die Gewalt gegen Frauen auf einem Höchststand ist, Frauenrechte von Rechtsextremen infrage gestellt werden und Gleichstellung noch lange nicht erreicht ist, kommt Sachsen ausgerechnet auf die Idee Gleichstellungsbeauftragte abzuschaffen?

Denn genau das wäre das Ergebnis, wenn die Pflicht zur Bestellung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gekippt wird. Gleichstellungsarbeit wird zu einer freiwilligen Leistung, die sich gerade klamme Kommunen nicht mehr leisten: Gleichstellungsbeauftragte ade.

Wer Gleichstellung zur freiwilligen Aufgabe macht, stellt Grundrechte zur Disposition. Die geplante Abschaffung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Sachsen ist ein massiver Rückschritt – gleichstellungspolitisch, gesellschaftlich und verfassungsrechtlich!

Nach Artikel 3 Absatz 2 GG muss der Staat aktiv für die Gleichstellung eintreten: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Ohne Gleichstellungsbeauftragte in Sachsen ist dieser Verfassungsauftrag nicht umzusetzen.

Das sächsische Vorhaben gefährdet demokratische Teilhabe, missachtet internationale Verpflichtungen und schwächt gezielt die Strukturen, die Frauen vor Ort stärken. Gleichstellung ist keine Verhandlungsmasse.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte beraten Verwaltungen, Politik & Bürger*innen, machen strukturelle Diskriminierung sichtbar, sichern Teilhabe und Chancengerechtigkeit und fördern so Demokratie – gerade in Regionen mit rechter Dominanz.

Außerdem sendet Sachsen mit einem solchen Vorschlag ein fatales Signal an andere Bundesländer!

  • Statt Gleichstellung anzugreifen, sollte auch Sachsen Gleichstellungsbeauftragte und ihre Arbeit stärken und ausreichend finanzieren, denn Gleichstellung ist keine freiwillige Aufgabe. Sie ist ein Verfassungsauftrag! 
  • Wer unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus kommunale Gleichstellungsbeauftragte de facto abschaffen will, greift damit Frauenrechte an, schwächt die Demokratie und verstößt gegen unser Grundgesetz!
Vorheriger Beitrag

„Nein sagen“ – ein Top-Thema nicht nur in Unternehmen

Nächster Beitrag

Den „Zeitgeist“ für Change- und Transformationsprojekte nutzen

kein Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.