Wer aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus gründet und Anspruch auf Leistungen nach SGB II hat, kann sich um das Einstiegsgeld bewerben.

Für wen?

ALG-II-Bezieher, die hauptberufliche Selbständigkeit aufbauen oder nebenberufliche Selbständigkeit in hauptberufliche Umwandeln

Wofür?

sichert in der Anfangsphase den Lebensunterhalt und für Sachinvestitionen

Bedingungen

  • Antragsteller muss arbeitslos sein
  • Selbstständigkeit muss geeignet sein, die Arbeitslosigkeit zu überwinden
  • Erfolgsaussichten müssen positiv bewertet werden

Förderhöhe?

Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, Darlehen und Zuschüsse (max.5000 Euro) für Sachgüterbeschaffung sind möglich

Wo beantragen?

Jobcenter

Wann beantragen?

Vor Aufnahme der Tätigkeit

weitere Informationen

Einstiegsgeld

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