Das ERP-Kapital für Gründungen wird vom BMWI in Zusammenarbeit mit der KfW-Bank zur Verfügung gestellt.

Für wen?

Start-ups und junge Unternehmen bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme

Wofür?

  • Kauf von Grundstücken und Gebäuden sowie die Baunebenkosten
  • Sachanlageinvestitionen (d. h. Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
  • die Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • der Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen

Bedingungen

Antragsteller in den alten Bundesländern müssen 15 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten für das Vorhaben aus eigenen Mitteln erbringen (in den neuen Bundesländern mindestens zehn Prozent). Die Eigenmittel lassen sich mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 45 Prozent des gesamten Kapitalbedarfs anheben (in den neuen Bundesländern maximal 50 Prozent).

Förderhöhe?

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 500.000 Euro je Antragsteller.

Wo beantragen?

Hausbank

Wann beantragen?

vor Beginn der Investition

weitere Informationen

ERP-Kapital für Gründungen

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