Die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben

Wofür?

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen.
Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.

Bedingungen?

Gefördert werden nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.

siehe Fördergebietskarte des BMWI

Förderhöhe?

Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt.

Die Höhe variiert je nach Wirtschaftsregion.

Wo beantragen?

Bei einer zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle (siehe weitere Informationen)

Wann beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den amtlichen Formularen eingereicht werden

weitere Informationen

GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

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