Die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben
Wofür?
Bedingungen?
Gefördert werden nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.
siehe Fördergebietskarte des BMWI
Förderhöhe?
Die Förderung wird wahlweise in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen bzw. Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt.
Die Höhe variiert je nach Wirtschaftsregion.
Wo beantragen?
Bei einer zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle (siehe weitere Informationen)
Wann beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens auf den amtlichen Formularen eingereicht werden
weitere Informationen
GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
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