Büroalltag

Buchführung digital: Der Weg in die cloudbasierte Buchhaltung

Vorbei die Zeit, in der große Ordner, gefüllt mit Belegen zum Steuerberater getragen werden mussten. Denn auch die Buchführung kann digital erfolgen!

Für viele Unternehmen ist die Buchhaltung notwendiges Übel und nicht unbedingt der Mittelpunkt des eigentlichen Geschäfts. Um so erfreulicher, dass diese Aufgabe von entsprechender Software und Online-Beratungen übernommen werden kann. Mit einigen positiven Auswirkungen wie:

  • Kosteneinsparungen
  • Beschleunigung von Arbeitsabläufen
  • Organisation und Strukturaufbau
  • Freisetzung von Kapazitäten

Für Unternehmer*innen, die den Schritt überlegen, auf digitale Buchführung umzustellen, gibt es hier fünf Tipps, was zu bedenken ist:

Belege sammeln

Noch liegen nicht alle für die Buchhaltung erforderlichen Belege in digitaler Form vor. Man muss sie zur Verwendung in den entsprechenden Softwares einscannen. Steuerberater arbeiten häufig mit entsprechenden Tools zusammen. Fragen Sie einfach nach!

Die richtige Software aussuchen

Ganz wichtig natürlich: Die Steuersoftware muss zum Jahr passen, damit alle gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden können. Dann sollten Sie die Steuersoftware auf Benutzerfreundlichkeit, Verständlichkeit, Leistungsumfang, Service- und Support sowie Preis/Leistungs-Verhältnis beurteilen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Passt die Software auch zur Größe meines Unternehmens? Mittelständische Betriebe haben andere Bedürfnisse als große Konzerne. Ein Vorteil ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die komplexen Anforderungen entspricht.

Ein Steuerberater lohnt sich also. Wichtig ist dabei natürlich, dass die Software eine Schnittstelle zum Steuerberater hat und die eingescannten Belege und Bilder übermitteln kann. Und auch wenn Kosten anfallen sollten, immer überlegen, welche zeit man durch die Nutzung einsparen kann.

Weitere Kundendienste zum Tool

Beim Vergleich der verschiedenen Softwares fällt auf, dass das Angebot der Leistungen variiert. Was brauche ich also für das eigene Unternehmen:

  • Finanzbuchhaltung
  •  Bilanzen
  • Auftragswesen
  • Belegkontierung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Dokumentenablage

Der Gesetzgeber schreibt genausten fest, wie elektronische Daten in der Buchhaltung behandelt werden müssen. Informationen zu den rechtlichen Anforderungen und dem Datenschutz sind wichtig!

Achtung Steuerprüfung

Unternehmen sind per Gesetz verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt baut darauf, dass die Erklärungen korrekt sind. Um das zu überprüfen, setzt das Finanzamt Steuer- bzw. Betriebsprüfungen an. Wird bei einer solchen Überprüfung festgestellt, dass die Belege nicht lückenlos erfasst sind, kann es von Seiten des Finanzamtes zu einer Schätzung kommen, die häufig genug nicht hohen Steuernachzahlungen einhergeht.

Besonders gefährdet sind Online-Shops, die eine Vielzahl unterschiedlicher Kunden haben und so hohe formale Anforderungen erfüllen müssen.

Kosten

In der Regel lässt ein Unternehmer seine Buchführung von einem Buchhalter oder Steuerberater erstellen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind als Betriebsausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Klare Vorgaben zur Höhe der Beratungskosten bei einem Steuerfachmann gibt es nicht. Das macht es für den Unternehmer schwer, die anfallenden Gebühren im Voraus zu berechnen. Orientierungshilfe bietet die Steuerberatervergütungsverordnung .

 

 

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