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Checklist Nebenberuf – so gelingt der Einstieg

Nebenberuflich gründen ist eine nachweislich gute Idee: Grob gepeilt finden die Hälfte aller neuen Gründungen in Teilzeit statt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei freier Zeiteinteilung spielt dabei eine ebenso große Rolle wie der Wunsch nach Selbstverwirklichung. Zusätzliche Einnahmen sind natürlich ebenso wichtig.

Von einer abgesicherten Position aus lässt sich die hauptberufliche Selbstständigkeit optimal vorbereiten. Als nebenberufliche Gründerin stehen Sie nicht unter dem Druck, von Anfang an von Ihrer Tätigkeit leben zu müssen.

Viele Vorteile – und fehlender Erfolgsdruck, damit weniger Motivation

Auch wenn Sie gar nicht vorhaben, Ihren Vollzeit-Job jemals aufzugeben, sind Sie gar keine Ausnahme. Viele nebenberufliche Gründerinnen wollen den Teilzeit-Status gar nicht verlassen. Im Nebenjob die eigene Chefin zu sein, Erfahrungen zu sammeln und das Familieneinkommen zu erhöhen sind ihnen genug.

Mit gedämpftem Risiko lässt sich gut loslegen. Doch die Motivation ist bei mehr Druck natürlich höher. Damit Sie erfolgreich starten, haben wir Ihnen eine Checklist Nebenberuf zusammengestellt: Die zehn wichtigsten Punkte, an die Sie denken müssen.

Checklist Nebenberuf: 10 Punkte für Ihren Gründungserfolg

1. Qualifikationsnachweise

Augen auf bei der Geschäftsidee: Wenn für Ihre Idee eine bestimmte abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Meister- oder Sachkundeprüfung Voraussetzung ist, damit diese Tätigkeit ausgeübt werden darf, dann gilt diese Einschränkung auch im Nebenberuf. In der Praxis bedeutet das: Ohne den entsprechenden Qualifikationsnachweis läuft nichts. Fortbildungen, Praktika und Fernstudiengänge können helfen, viele wesentliche Lücken zu schließen.

2. Meldepflichten und Genehmigungen

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt melden und einen Gewerbeschein beantragen. Freiberufler melden sich formlos beim Finanzamt und bekommen dann ebenfalls die weiteren Unterlagen von den Behörden zugesandt. Andere Berufe können darüber hinaus Meldepflichten bei bestimmten Berufskammern, dem Gesundheitsamt oder weiteren offiziellen Stellen haben. Lassen Sie sich ggf. vorab beraten, zum Beispiel vom auf Gründer spezialisierten Steuerberater.

3. Professionelle Buchhaltung und Organisation

Auch im Nebenamt erwarten Finanzamt und Steuerbehörden wie das Gewerbesteueramt von Ihnen einwandfreie Buchungen, Nachweise und Einhaltung von Fristen. Organisieren Sie sich vom ersten Tag an mit einer professionellen Rechnungs- und Buchhaltungslösung wie lexoffice, um für kleines Geld jederzeit und von jedem Internetzugang aus Angebote und Rechnungen zu schreiben. Mit der auf Gründer ausgerichteten Lösung von lexoffice haben Sie Ihren Finanzstatus immer im Blick und Ihre Buchhaltung jederzeit mobil im Zugriff auch vom Smartphone aus.

4. Arbeitgeber informieren

Sobald Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, muss dies mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen werden. Hier greift für Sie vor allem das Wettbewerbsrecht: Die Angestelltentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zur eigenen Selbstständigkeit stehen und nicht darunter leiden, sonst könnten Abmahnung oder gar Kündigung die Konsequenz sein. Das ist verständlich und lässt sich in der Regel gut kommunizieren, Sie sollten das unbedingt aber auch rechtzeitig vorab tun, um Konflikte zu vermeiden.

5. Berufsgenossenschaften

Noch etwas, auf das Sie im Vorfeld achten müssen: Auch wenn Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit vielleicht anfangs oder insgesamt nur in einem geringfügigem Umfang ausgeübt wird, kann doch für viele Berufe eine Versicherung in einer der zahlreichen Berufsgenossenschaften verpflichtend sein. Jede Berufsgenossenschaft erteilt Ihnen auf Anfrage bereitwillig Auskunft, ob auch eine Befreiung oder eben die freiwillige Versicherung möglich ist.

6. Krankenkassen-Mitversicherung

Sind Sie bisher beitragsfrei über den Partner oder sogar noch über die eigenen Eltern mitversichert? Dann haben Sie eine Chance darauf, dass es auch bei einer Gründung im Nebenberuf so bleibt, so lange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Einschätzung nimmt die Krankenkasse nach Kenntnis aller Einkünfte für Sie vor. Auch hier empfiehlt sich eine professionelle Beratung vorab, um alle Informationen reibungslos zu kommunizieren und Missverständnisse zu vermeiden.

Achtung: Wenn Sie die selbstständige Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen, muss mit Hilfe der Krankenkasse individuell überprüft werden, ob die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auch dann weiter besteht, wenn beide Jobs zusammen die Obergrenze knacken, ab der eine gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr verpflichtend ist.

7. Rentenversicherung

Zwar sind Sie als Selbstständige nicht grundsätzlich verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Aber es gibt Ausnahmen und sobald aus Ihrer Nebentätigkeit doch noch irgendwann der Hauptberuf wird, gilt es, sich hier besonders gründlich zu informieren – immer wieder zahlen Angehörige mancher Berufsgruppen für viele Jahre RV-Beiträge nach und hatten damit vorher nicht gerechnet. Außerdem haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich freiwillig für eine Weiterführung der Beiträge in die RV zu entscheiden, auch wenn Sie irgendwann dank Übergang in die „volle“ Selbstständigkeit nicht mehr verpflichtet sind.

8. Pflichtversicherungen

Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, berufliche Haftpflichtversicherungen, Versicherungen für Inventar und Ausstattung etc. erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab – sollte aber immer mit bedacht werden. Gründungsberater aus dem Steuerberaterbereich erteilen Ihnen ebenso wie Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammern kompetent Auskunft.

9. Familiengelder

Etwas, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Familiengelder beziehen: Ihre Einkünfte aus einer Tätigkeit, die während des Bezugs von Mutterschafts-, Eltern- oder Erziehungsgeld von Ihnen erzielt werden, werden auf diese Zahlungen angerechnet. Das ist einkommensabhängig. Wenn Sie also in der Eltern- oder Mutterschutzzeit hinzuverdienen, sollten Sie sich vorab beraten lassen, um keine Ansprüche zu verlieren.

10. Arbeitslosenversicherung

Nicht alle Teilzeit-Gründer sind fest angestellt – bei Bezug von Arbeitslosengeld „nebenbei“ darf Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit einen Aufwand von 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten und abzüglich eines Freibetrags werden die Einkünfte aus der Selbstständigkeit auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Außerdem haben Sie, wenn Sie von der Teilzeit- in die Vollzeit-Selbstständigkeit wechseln, für das enge Zeitfenster von drei Monaten die Option, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zu wechseln und dort für einen Betrag von knapp unter 100 Euro arbeitslosenversichert zu sein wie eine Angestellte. Das greift auch, falls Sie schwer erkranken und die Krankengeldzahlungen nach 17 Monaten auslaufen, ist also eine gute Absicherungsinvestition.

Was bleibt? Akquise, tägliche Administration und die Steuern

Mit einer Gründung im Nebenberuf können Sie die eigenen Möglichkeiten ausprobieren. Außerdem testen Sie mit vertretbarem Risiko eine Geschäftsidee auf Tragbarkeit und bauen Ihr Geschäft in Ruhe auf. Auch unsere Checklist Nebenberuf kann Ihnen nicht ersparen, dass dann noch die tägliche Routine auf Sie wartet. Wir empfehlen, möglichst viele wiederkehrende Aufgaben wie Belegbuchung oder Umsatzsteuererklärung mit Werkzeugen wie http://www.lexoffice.de zu erledigen, die Ihnen die Arbeit abnehmen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre neuen Kunden.

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