Finanzen

Die wichtigsten Steueränderungen 2021 im Überblick

Über das Jahr 2020 gibt es nicht viel Gutes zu sagen, außer: Es ist fast vorbei! Und es kann eigentlich nur besser werden. Was genau die kommenden Monate für uns bereithalten, steht in vielen Bereichen jedoch noch in den Sternen. Im Steuerrecht wiederum gibt es für 2021 schon jetzt große News zu verkünden! Denn wie jedes Jahr wurde hier bereits einiges vom Gesetzgeber abgeändert, angepasst und angehoben. Diese Änderungen kommen für den Laien erfahrungsgemäß erstmal ziemlich kompliziert daher. Macht aber nichts! Denn Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, bringt Licht ins Dunkel und erklärt die wichtigsten Steueränderungen für 2021.

Die Anhebung des Umsatzsteuersatzes

Fast sechs Monate ist es her, dass die Regierung eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 17 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent beschlossen hat. Ziel war es, die Binnenkonjunktur anzukurbeln und die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Gelohnt hat sich das für Verbraucher vor allem bei größeren Anschaffungen wie einem neuen Auto oder dem Kauf der Traumwohnung. Von Anfang an war aber klar: Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2020 befristet! Wer also zwecks einer Investition noch unentschlossen ist, sollte sich jetzt ranhalten. Ab dem neuen Jahr gelten wieder die üblichen höheren Steuersätze. Noch offene Aufträge oder Leistungen sollten also, wenn möglich, bis zum Jahresende beendet und abgerechnet werden, um Unklarheiten vorzubeugen.

Good News für Geringverdiener: Erhöhung des Grundfreibetrags

Was folgt, ist eine gute Nachricht: Steuerzahler sollen 2021 über den Grundfreibetrag stärker entlastet werden. Das hat die Bundesregierung zur Sicherstellung des Existenzminimums steuerpflichtiger Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Demnach wird der Betrag im kommenden Jahr um ganze 288 Euro angehoben, von 9.408 auf 9.744 Euro! So viel dürfen Arbeitnehmer also künftig verdienen, ohne Einkommensteuer (ESt) zahlen zu müssen. Das ist gerade für Geringverdiener eine große Erleichterung! Gleichzeitig verschieben sich auch die Grenzen des ESt-Tarifs: Der Spitzensteuersatz ist dann erst ab einem Einkommen von 274.613 Euro fällig, nicht wie zuvor bei 270.501 Euro.

Familien-Freuden: Das neue Jahr bringt Entlastung!

Ende November wurde dem zweiten Familienentlastungsgesetz durch den Bundestag zugestimmt. Konkret bedeutet das: Sowohl das Kindergeld als auch die Kinder- und Betreuungsfreibeträge werden erhöht! Für jeden Sprössling werden ab dem 1. Januar 2021 nun 15 Euro mehr ausgezahlt, nämlich 219 statt 204 Euro. Und auch der Blick auf die Freibeträge dürfte für Eltern ein Grund zur Freude sein. Zur Sicherung des Kinderexistenzminimums werden diese abermals angepasst. So steigt der Kinderfreibetrag pro Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro, also um ganze 144 Euro. Um den gleichen Wert wird auch der Betreuungsfreibetrag angehoben, das entspricht einer Summe von 1.464 Euro in 2021. Für jeden berücksichtigungsfähigen Nachwuchs ergibt das alles nun eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung dienenden Freibeträge um 576 Euro auf 8.388 Euro. Das soll die Aufwendungen der Eltern für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ihres Nachwuchses decken. Eine Entlastung ist es allemal!

Mehr Unterstützung, weniger Bürokratie: Die Behinderten-Pauschbeträge

Für Menschen mit Behinderung bringt das neue Steuerjahr ebenfalls einige Veränderungen mit sich. So hat der Bundestag am 27. November 2019 beschlossen, dass die Behinderten-Pauschbeträge angepasst, sprich angehoben werden. Pauschbetrag meint dabei, dass anstelle eines Einzelnachweises für jede Aufwendungen des täglichen behindertenbedingten Lebensbedarfs ein Pauschale beantragt werden kann. Diese werden im kommenden Jahr nun für jeden Behinderungsgrad verdoppelt. Für Menschen, die nach dem Gesetz als hilflos eingestuft werden, wie erblindete oder taube Personen, beträgt die neue Pauschale demnach 7.400 Euro. Zusätzlich wird die Systematik des Behinderungsgrades an das Sozialrecht angepasst und bereits Menschen mit einem Behinderungsgrad von 20 Prozent bezuschusst, statt vormals ab 25 Prozent. Vollkommen neu ist 2021 auch die behindertengerechte Fahrtkostenpauschale: Je nach Behinderungsgrad erhalten Betroffene zwischen 900 und 4.500 Euro als Aufwendungsausgleich für private und medizinische Fahrtkosten.
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

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