Gründen

Die 10 wichtigsten Fördermöglichkeiten für Gründer*innen

Von Dr. Christian Hadan, Rechtsanwalt und Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht bei SBS LEGAL

Viele Gründer sehen sich während der Gründungsphase mit Ihrem Unternehmen vor einige Herausforderungen gestellt. Es gibt viele Dinge, die beachtet und gut durchdacht werden müssen. Zum einen ist da der Businessplan, der erstellt werden muss und für die Selbstständigkeit äußerst wichtig und hilfreich ist, sofern er solide und wasserdicht ist. Doch einen solchen Plan zu schreiben kostet auch viel Zeit und Nerven, da es ein ausgiebiges Auseinandersetzen und viele Berechnungen erfordert. Hinzu kommt noch das Thema Finanzierung, welches ebenfalls viele Gründer vor große Probleme stellt. Doch Gründer stehen nicht alleine da – inzwischen gibt es sehr viele Möglichkeiten für Unterstützung und Förderung.

Vor diesem Hintergrund hat Dr. Christian Hadan, Rechtsanwalt und Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht bei SBS LEGAL, die zehn wichtigsten Fördermöglichkeiten für Gründer zusammengestellt:

10 Fördermöglichkeiten – Eine Auflistung

  1. In den Startlöchern der Selbstständigkeit: Die Beratungsförderung

Besonders wenn man gerade erst am Anfang der Gründung und Selbstständigkeit steht, ist es äußerst sinnvoll, sich von einem Experten mit viel Erfahrung beraten zu lassen, denn es gibt unzählige Dinge, die es zu beachten gilt und vieles kann in der Gründungsphase schiefgehen. Zu diesem Thema wurden bereits Studien aufgestellt, welche beweisen, dass die Erfolgsaussichten einer Gründung erhöht werden, wenn ein Beratungsangebot in Anspruch genommen wird.

Aus diesem Grund werden Beratungsleistungen staatlich gefördert, indem der Staat einen Großteil des Beraterhonorars übernimmt.

  1. Geförderte KfW-Kredite für Gründer und Selbstständige

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet geförderte Kredite für Gründer und Selbstständige an, welche speziell auf die Bedürfnisse von Entrepreneuren zugeschnitten sind. Diese Kredite haben den Vorteil, dass sie deutlich zinsgünstiger sind als gewöhnliche Bankkredite. Zudem bieten sie tilgungsfreie Anlaufjahre und können teilweise sogar ohne Eigenkapital aufgenommen werden.

  1. Mezzaninfinanzierungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

Mezzaninfinanzierungen bieten die Möglichkeit, die Eigenkapitalbasis von kleinen Unternehmen um bis zu 50.000 EUR zu stärken, wodurch die Chancen, einen weiteren Kredit zu erhalten, deutlich erhöht werden.

In erster Linie richtet sich der Fonds an Betriebe, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden oder die ausbilden.

  1. High-Tech Gründerfonds für junge High-Tech-Unternehmen in Deutschland

Seit September 2005 investiert der High-Tech Gründerfonds (HTG) gezielt in junge High-Tech-Unternehmen in Deutschland. In den 576 Mio. Euro schweren Fonds haben neben dem Bund über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW-Bankengruppe auch die Industrieunternehmen Deutsche Telekom, Siemens, BASF, Robert Bosch, Carl Zeiss und Daimler investiert.

Der HTG bietet nicht nur eine Finanzierungsmöglichkeit, sondern auch ein starkes Netzwerk und Coachingmöglichkeiten.

  1. Gründungszuschuss für Empfänger von ALG I

Als finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit dient der Gründungszuschuss Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG) I. Der Gründer erhält bis zu 15 Monate lang einen Zuschuss in Höhe von 300€ zur sozialen Absicherung, da ein Unternehmen nur sehr selten vom ersten Tag an profitabel ist.

  1. Einstiegsgeld für Empfänger von ALG II

Empfänger des ALG II können das Einstiegsgeld beantragen, wenn sie sich selbstständig machen möchten. Die Höhe der Förderung wird dabei individuell bemessen und der Zuschuss maximal 24 Monate lang gezahlt.

  1. EXIST-Gründerstipendium für Studierende sowie Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen

Studierende sowie Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen haben die Möglichkeit mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert zu werden. Außerdem können sich auch Mitglieder außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und Gründerteams für das Stipendium bewerben. Das Stipendium läuft maximal ein Jahr und bietet dem Gründer maximal 30.000 EUR für Sachausgaben, 5.000 EUR für Coachingmaßnahmen sowie bis zu 3.000 EUR monatlich zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts.

  1. Business Angels

Bei den Business Angels handelt es sich um Privatpersonen, welche mit ihrem privaten Vermögen in vielversprechende junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen investieren. Zudem sind sie aktive Wagniskapitalgeber, indem sie dem Unternehmen ihr Know-How sowie ihr Netzwerk zur Verfügung stellen. In der Regel investieren sie bereits während oder kurz nach der Gründung, also in einer sehr frühen Phase. Im Gegenzug erhalten die Business Angels für die Unterstützung Anteile an dem Unternehmen.

Das Business Angels Netzwerk Deutschland hilft und unterstützt bei der Suche nach einem passenden Business Angel.

  1. INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Junge und innovative Unternehmen sind oft auf der Suche nach einem Kapitalgeber. Mit diesem INVEST-Förderprogramm soll solchen Unternehmen bei der Suche geholfen werden. Auch sollen private Investoren zur Bereitstellung von Wagniskapital angeregt werden. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten die Investoren 20% der investierten Summe zurückerstattet. Dies bedeutet wiederum, dass jedes Investment zu einem Fünftel vom Staat bezuschusst wird.

Ein Start-Up muss zunächst einen Antrag beim BAFA stellen, um das Prädikat „förderfähig für INVEST“ zu erhalten.

  1. Regionale Förderprogramme und kostenlose Fördermittelauskunft

Neben den aufgelisteten Fördermöglichkeiten gibt es je nach Bundesland auch viele weitere regionale Förderprogramme, wodurch es gar nicht so leicht ist, den Überblick zu behalten. Die Initiative „Deutschland startet“ bietet aus diesem Grund eine kostenlose Fördermittelauskunft an. Alle relevanten Informationen zu Fördermitteln bei der Existenzgründung erhalten Sie unter der Rufnummer 0800 58 95 505.

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3 Kommentare

  1. 10. Dezember 2020 at 21:03

    Gute Übersicht!
    Ein wichtiges Förderprogramm für Bezieher von ALG I oder ALG II fehlt allerdings noch: mit einem entsprechenden Aktivierungs- und Vermittlungszuschein gibt es ein kostenloses und oft umfangreiches Gründercoaching mit dem der Start oft viel besser gelingt und der Zugang zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld auch etwas leichter wird.

  2. 10. März 2021 at 15:08

    Danke für den Tipp! Nehmen wir auf

  3. 4. April 2022 at 14:58

    Das ist ein guter Überblick…