Recht

Rechtstipp: Kosten des Bewerbungsgesprächs

Spätestens nachdem das Bewerbungsgespräch für einen neuen Job überstanden ist, kommt häufig noch eine Frage auf: Wer trägt die Kosten, die für die An- und Abreise eines Bewerbers zum Vorstellungsgespräch angefallen sind? Der Bewerber oder kann sich dieser die Kosten vom Unternehmen erstatten lassen? In ihrem Rechtstipp-Video erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke euch, wer denn nun die Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch übernehmen muss.

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Telefon 05206 / 70 72 90
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