Recht

Ein Arbeitsvertrag: Was darf und was muss drinstehen

Wer eine Arbeitsstelle antritt, unterschreibt klassisch einen Arbeitsvertrag. Doch wer weiß schon über mögliche Fallstricke, über Dinge, die auf jeden Fall aufgeführt werden müssen und welche nicht. SHE works! hat dazu Redakteurin Erxleben befragt, die die Online-Plattform arbeitsvertrag.org des Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. als auch das eBook zum Thema vorstellt.

Die Online-Plattform Arbeitsvertrag.org liefert fundierte Informationen zum Thema Arbeitsvertrag. Wer ist denn eher angesprochen, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Wir, der Berufsverband der Rechtsjournalisten, haben uns zum Ziel gesetzt, vor allem interessierte Bürger zu arbeitsrechtlichen Themen zu informieren. Tagtäglich sind viele Menschen mit allgemeinen und manchmal auch ganz speziellen Fragestellungen konfrontiert: Müssen Überstunden vergütet werden? Wie viele Abmahnungen gehen einer Kündigung voraus? Welche Rechten und Pflichten habe ich? Wir liefern ihnen übersichtlich und leicht verständlich die Antworten auf diese Fragen. Unser Ratgeberportal arbeitsvertrag.org richtet sich dabei jedoch nicht ausschließlich an Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber erhalten hier wichtige Informationen zum rechtssicheren Umgang mit Mitarbeitern.

Grundsätzlich interessant ist ja auch die Frage, warum ein Arbeitsvertrag nötig ist?

Was viele nicht wissen: Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag kann wirksam sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben zahlreiche Haupt- und Nebenpflichten zu erfüllen, weshalb die schriftliche Fixierung der wesentlichsten Vertragsinhalte der gegenseitigen Absicherung dient. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber selbst bei mündlich vereinbarten Arbeitsverhältnissen eine minimale schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbedingungen vor. Diese muss dem Arbeitnehmer unterschrieben ausgehändigt werden – und zwar spätestens vier Wochen, nachdem er seine Arbeit aufgenommen hat. Bei etwaigen künftigen Streitigkeiten kann sich der eine oder andere Vertragspartner dann auf die im gegenseitigen Einvernehmen geschlossene Abmachung berufen, um die eigenen Interessen durchzuboxen.

Arbeitgeber bestehen in der Regel jedoch noch aus einem weiteren Grund auf den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages: Mündlich geschlossene befristete Arbeitsverhältnisse sind äußerst riskant. Schließlich könnte sich ein Arbeitnehmer zu Recht gegen seine Befristung wehren und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erstreiten. Dieses Risiko wird durch einen schriftlichen Vertragsschluss minimiert.

Was sind denn die häufigsten Stolpersteine, die dann vor allem beim Arbeitnehmer ein böses Erwachen nach sich ziehen können?

Der größte Stein des Anstoßes sind wohl meist die Überstunden. Viele Arbeitnehmer unterschreiben Arbeitsverträge, in denen ein gewisses Maß an Überstunden zwar verlangt, jedoch nicht extra vergütet wird. Das kann im Arbeitsalltag schnell zu Frustration führen. Darüber hinaus sollten Beschäftigte gerade bei der Vereinbarung der Vergütung aufmerksam sein. Werden beispielsweise ein niedriges fixes Grundgehalt und zusätzliche erfolgsabhängige Boni vereinbart, kann es schnell dazu kommen, dass am Ende des Monats gar nicht so viel Geld zur Verfügung steht wie ursprünglich versprochen. Solche Vereinbarungen sind deshalb mit Vorsicht zu genießen.

Was muss denn unbedingt in einem Arbeitsvertrag stehen?

Die meisten Arbeitsverträge ähneln sich in ihrem Aufbau sehr. Zurückzuführen ist dies auf die gesetzlichen Bestimmungen, die besagen, welche Informationen unbedingt in einem Arbeitsvertrag zu finden sein sollten. Das Nachweisgesetz gibt hierüber detailliert Auskunft.

Folgende Punkte sind mindestens in einen Arbeitsvertrag einfließen zu lassen:

  1. Name und Anschrift beider Vertragspartner
  2. Datum, wann das Arbeitsverhältnis beginnt
  3. voraussichtliches Ende des Beschäftigungsverhältnisses (wenn es  befristet ist)
  4. Hinweis zum Arbeitsort
  5. Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, für die der Arbeitnehmer im Betrieb zuständig ist
  6. Höhe und Zusammensetzung der Vergütung, die er im Gegenzug für seine Arbeit erhält inkl. Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird
  7. Umfang der Arbeitszeit
  8. Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
  9. einzuhaltende Fristen bei der Kündigung
  10. allgemeiner Hinweis zu gültigen Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Darüber hinaus können Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag in der Regel auch nachlesen, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen und bis zu welchem Zeitpunkt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Ebenfalls untergebracht wird häufig eine Probezeit. In dieser besteht das Arbeitsverhältnis erst einmal auf Bewährung. Auch die Bezifferung etwaiger Vertragsstrafen ist denkbar. Wie umfangreich die Eckdaten demnach fixiert werden, liegt eben auch von den jeweiligen individuellen Festlegungen ab.

Und gibt es Dinge, die auf gar keinen Fall in einem Arbeitsvertrag stehen sollten?

Prinzipiell sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass die Klauseln im Arbeitsvertrag so eindeutig wie möglich formuliert sind. Denn je größer der Spielraum für den Arbeitgeber ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Vorgesetzte beispielsweise von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht und einen Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsort versetzt. Zwar hat er hierbei nach billigem Ermessen vorzugehen und die Interessen des Betroffenen gegen die eigenen abzuwägen, unter bestimmten Umständen muss ein Arbeitnehmer aber eben doch an anderer Stelle tätig werden – auch gegen den eigenen Willen. Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird, sollte er deshalb auf Herz und Nieren geprüft werden.

Wann ist ein solcher Vertrag nichtig?

Zu unterscheiden sind prinzipiell zwei verschiedene Dinge: ungültige Klauseln und ein ungültiger Vertrag. Nur weil eine Formulierung wie: „Alle anfallenden Überstunden sind pauschal mit dem vereinbarten Monatsgehalt abgegolten.“ im Arbeitsvertrag zu finden ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass der gesamte Kontrakt ungültig und damit nichtig ist. Hierfür sorgt in der Regel schon die am Ende aufgeführte salvatorische Klausel. Doch unter bestimmten Umständen kann die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages angefochten werden. Gute Aussichten auf Erfolg haben Mitarbeiter beispielsweise, wenn sie nachträglich belegen können, dass eine der unterzeichnenden Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig war. Auch Formmängel bewirken bisweilen, dass eine Vertragsgrundlage für unwirksam erklärt wird. Und schließlich sind auch sittenwidrige Rechtsgeschäfte ungültig. Wenn Sie unsicher sind, ob der Ihnen vorgelegte Arbeitsvertrag rechtlich wasserdicht ist, empfiehlt es sich in der Regel, einen Juristen mit der Durchsicht der Unterlagen zu beauftragen – und das bevor die eigene Unterschrift daruntergesetzt wird. Mit seinem Know-How erkennt er schnell,  wo sich der Arbeitgeber noch in rechtlich sicherem Fahrwasser bewegt und welche Formulierungen nicht zulässig sind.

Sie haben ein eBook veröffentlicht, das auf weitere Fragen eingeht. Was kostet das Buch?

Unser eBook zum Thema „Erster Arbeitsvertrag“ steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Aus unserer Erfahrung ist gerade beim Eintritt in die Arbeitswelt die Unsicherheit groß, was die Vertragsgestaltung angeht. Hier setzt unser eBook an. Leicht verständlich führen wir deshalb auf, worauf zu achten ist, bevor ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Gut gewappnet, kann damit der Start ins Berufsleben gelingen.

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5 Kommentare

  1. 22. November 2019 at 14:29

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich habe neulich den Vertrag Für eine Stelle in einem Start Up bekommen und einige Punkte über die Vergütung von den Überstunden sind mir nicht klar. Wie Sie anführen, macht sowas den ganzen Vertrag wahrscheinlich nicht nichtig aber ich werde trotzdem mich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, bevor ich den unterschreibe.

  2. 7. Januar 2020 at 10:42

    Ich fange bald einen neuen Job an und möchte einen richtig guten Arbeitsvertrag. Ich wusste nicht, dass ein Arbeitsvertrag einen Hinweis zum Arbeitsort haben muss. Ich werde auch von zu Hause arbeiten, ich werde sicherstellen dass das auch drin steht.

  3. 15. April 2020 at 11:55

    Alle mündliche Abmahnungen sollen konkret im Arbeitsvertrag stehen. Das betrifft die Überstunden oder Urlaubstage, Geschäftsreise und Kündigung. Danke für die Info über Pflichten, die im Arbeitsvertrag genannt sein müssen.

  4. 3. September 2020 at 20:43

    Super Artikel zum Thema fachanwalt für arbeitsrecht. Meine Schwester hat auch erst vor kurzem darüber geredet und mir empfohlen mich mehr darüber zu informieren.

  5. 15. Juni 2022 at 10:50

    Gut zu wissen, dass auch die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr im Arbeitsvertrag festgehalten werden müssen. Ein bekannter Freund möchte mich in sein Unternehmen fest einbinden und dafür benötige ich einen individuellen Arbeitsvertrag. Am besten wende ich mich dafür heute an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.