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Abmahnung bei fehlender Datenschutzerklärung auf Webseiten

Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ bedeutet, dass jeder Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung sofort abgemahnt werden kann. Unternehmen, die Daten der Besucher ihrer Webseiten erfassen und auswerten, müssen die Nutzer darüber informieren.

Dies geschieht über die auf der Webseite befindliche Datenschutzerklärung. Das Gesetz soll den Verbraucherschutz im Netz verbessern und ein Mittel gegen unseriöse Unternehmen liefern. Mit dem neuen Gesetz können Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände Verstöße im Bereich Datenschutz umgehend abmahnen.

Von der neuen Regel betroffen sind neben Online-Händlern auch alle anderen Webseitenbetreiber. Jede Seite muss eine gültige Datenschutzerklärung aufweisen.

Datenschutzerklärung muss Verwendung personenbezogener Daten aufzeigen

Zu den personenbezogenen Daten gehören einmal die Nutzerdaten wie Name, Vorname, Adressdaten und Kontaktdaten wie Mail und Telefon.

Ein weiterer erfasster Bereich umfasst die Daten, die beispielsweise über Facebook-Like-Buttons oder Google Analytics kommen. Auch wenn die IP-Adressen der Seitenbesucher gespeichert werden, muss das kommuniziert werden.

Neben der Information, dass ihre Daten erfasst werden, müssen die Besucher auch darüber aufgeklärt werden, was mit ihren Daten passiert. Werden die Daten an Banken weitergegeben? Wohin gehen die Daten, die beim Ausfüllen von Formularen gegeben werden? Was passiert mit den Daten, die man für eine Bonitätsprüfung heraus gegeben werden? Und was ist mit den personenbezogenen Informationen, die bei Gewinnspielen angegeben werden müssen?

Nutzer sollte Information vor Beginn des Nutzungsvorgangs erhalten

Laut § 13 des Telemediengesetzes (TMG) müssen die Besucher einer Webseite oder eines Online-Shops in einer allgemein verständlicher Form über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten werden. Dies erfolgt meistens über die Datenschutzerklärung. Das Fehlen der Datenschutzerklärung wird als Wettbewerbsverstoß angesehen und kann abgemahnt werden.

Dringend!

Jeder Besitzer einer Webseite oder eines Onlineshops, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die all diese Punkte vollständig abdeckt. Sonst drohen Abmahnungen. Durch das Urteil des Landgerichts Köln kann es nun zu einer steigenden Zahl solcher Abmahnungen kommen, vor allem weil auch Verbraucherschutzverbänden und Wettbewerbsverbänden die Möglichkeit eines Klagerechts eingeräumt wurde.

Dienste, die eine kostenlose Erstellung von Datenschutzrichtlinien anbieten:

e-recht24

activeMind

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