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BGA: Ein Gesetz auf dem Weg zur mehr Lohngerechtigkeit in Deutschland!

Endlich ist der vieldiskutierte Entwurf zum Gesetz der Lohngerechtigkeit im Kabinett beschlossen worden – ein Meilenstein. So die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft begrüßt das Gesetz ausdrücklich. Sie sieht darin ein wichtiges Symbol der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland entschieden entgegenzuwirken. Lohn- und Gehaltstransparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern endlich sichtbar zu machen. Es ist ein Skandal, dass Frauen in der gleichen Position wie ihr männlicher Kollege 7 % weniger Gehalt bekommen.

Die gesetzliche Vorlage von Ministerin Schwesig sieht vor, dass Frauen in Firmen ab 200 MitarbeiterInnen Informationen darüber verlangen können, wieviel Männer in gleichwertiger Position verdienen. Sie können dabei nicht nur Auskunft über das Grundgehalt einer vergleichbaren Kollegen-Gruppe erhalten, sondern auch über zwei weitere Gehaltsbestandteile wie etwa Boni oder Dienstwagen.

Unternehmen ab 500 MitarbeiterInnen sollen zudem verpflichtet werden, geregelte betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung zur Lohngleichheit einzuführen. Das neue Gesetz würde etwa 14 Millionen Beschäftigte betreffen.

Was spricht dagegen, zu wissen was mein Kollege oder Kollegin bei gleicher Arbeit verdient? Vorbei mit der Prämisse, über Geld spricht man nicht!

Auch eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern in den Spitzengremien der deutschen Wirtschaft bleibt in weiter Ferne. Hier besteht nach wie vor Handlungsbedarf, die BAG begrüßt weitere Initiativen der Ministerin Vorgaben für eine Quote für Frauen in den Aufsichtsräten einzuführen.

Eine statistische Lohnlücke von etwa 21% zwischen Frauen und Männern wiederspricht dem Grundgesetz – das neue Gesetz ist ein Instrument, diese Ungerechtigkeit endlich zu beenden.

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