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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf von Prostituiertenschutzgesetz

Erstmals soll es in Deutschland klare Regeln für die Prostitution geben, um die dort tätigen Frauen und Männer besser zu schützen: das Prostituiertenschutzgesetz. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ beschlossen. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitete Gesetzentwurf kann damit ins parlamentarische Verfahren. Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner, betont: „Endlich kann das Prostitutionsgewerbe reguliert werden, endlich wird es einen besseren Schutz für Frauen und Männer geben, die in der Prostitution tätig sind. Mit unserem Gesetz werden wir sie vor Gefährdungen ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und vor Gewalt wirksamer schützen und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken“, so Elke Ferner weiter.

Prostituiertenschutzgesetz für besseres Selbstbestimmungsrecht

Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten. Darunter fallen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution. Künftig muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Erstmals werden auch Verpflichtungen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen. Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis zum Verlust der Erlaubnis und empfindliche Bußgelder. Für die Prostituierten sind eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vorgesehen.

Die Anmeldung gilt für zwei Jahre. Die gesundheitliche Beratung ist nach einem Jahr zu wiederholen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren muss die Anmeldung schon nach einem Jahr verlängert werden. Dazu ist eine halbjährliche Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung notwendig.

Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken, gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu verbessern. Für die Umsetzung der Regelungen wird den Bundesländern ausreichend Zeit eingeräumt. Das Gesetz soll erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

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2 Kommentare

  1. Jürgen
    29. März 2016 at 21:36

    Gegen den Willen der Prostituierten!

    Wenn es tatsächlich darum geht, die Prostituierten zu schützen, warum sind dann die Selbstorganisationen der Prostituierten (z. B. Hydra in Berlin, Nitribitt in Bremen) gegen dieses Gesetz?
    Das kann Jede und Jeder auf deren Internetpräsenz nachlesen.

  2. 5. April 2016 at 13:22

    Wenn sich die Nebel gelegt haben, wird man feststellen, dass sich für die Freier nicht sehr viel geändert hat. Die Herren werden zwar nicht mehr in der Wohnungsprostitution zu finden sein, weil die auf Grund der Vorschriften massiv zurückgehen wird, stattdessen werden sie sich in den Großbordellen vergnügen und höchst wahrscheinlich auch mit denselben Ladies, die sie gezwungen haben GV mit Service anzubieten. Natürlich werden die Damen zu Anfang darauf hinweisen, dass eine strikte Kondompflicht besteht. Worauf die Prostituierer entgegnen werden, dass dann die Leistung weniger wert ist und sie nicht bereit sind den geforderten Betrag zu zahlen. Die davon betroffenen Prostituierten werden sich das überlegen und die für ihre Finanzen beste Lösung ins Auge fassen.
    Es bestehen wohl keine Zweifel, dass das neue Prostitutionsgesetz mit dem wir beschert werden Teamwork von Referenten des Ministeriums und der Großbordelllobby ist und die Fans des schwedischen Sexkaufverbots dabei keine Rolle spielten. Aber was kann man von Menschen – und hier vor allem Frauen -erwarten die nur eines in ihrem Leben kennen, nämlich ein in der Realität nicht durchsetzbares Sexkaufverbot. Die auf einem so hohen moralischen Ross sitzen und so verblendet sind, dass ihnen nicht bewusst wird, dass sie eine Mitschuld haben, wenn irgendwo in Deutschland eine Prostituierte von ihrem Freier vergewaltigt oder zu Handlungen gezwungen wird, die ein normaler Bürger ablehnt und das nicht nur heute, morgen und übermorgen, sondern so lange es kein Prostituiertenschutzgesetz gibt das den Namen auch verdient..