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Herdprämie gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für gesetzeswidrig erklärt. Der Bund habe mit dieser Regelung seine Kompetenzen überschritten, heißt es beim stern. Die acht Richter haben einstimmig entschieden, dass das Betreuungsgeld oder die sogenannte Herdprämie rechtswidrig ist.

Laut Bundesverfassungsgericht verstoße das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz. Der Bund verfüge nicht über die Kompetenz, das Gesetz zu erlassen, urteilten die Richter in Karlsruhe. Der  Bund sei für das Betreuungsgeld nicht zuständig. Eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte Familienleistung, die von Gegnern als „Herdprämie“ kritisiert wird, war damit erfolgreich. Das Gericht erklärte die bundesgesetzlichen Regelungen, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, für nichtig.

Die Eltern, die bereits das Betreuungsgeld erhalten, werden es weiter erhalten. Neue Anträge werden hingegen wohl nicht mehr angenommen. Über eine Übergangsfrist hat das Bundesverfassungsgericht keine Angaben gemacht. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.

Zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft. Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung. Das Geld darf nicht im Haushalt des Bundesfinanzministeriums versickern. Außerdem werde ich nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen. Über die weitere Umsetzung werde ich mich mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten.“

 Knapp eine halbe Millionen Eltern beziehen Herdprämie

Eltern von 445.000 Kindern erhalten das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat. Sie erhalten die Summe, wenn sie ihre Kleinen zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause betreuen, anstatt sie in eine Kita zu geben.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte bereits vor dem Urteil erklärt, dass es jedenfalls in Bayern das Betreuungsgeld weiter geben werde. Die CSU hatte auf die schwarz-gelbe Koaltion Druck ausgeübt, sodass die Regierung die staatliche Leistung beschlossen hatte.

Das eingesparte Betreuungsgeld solle nach Ansicht der rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätze investiert werden. „Das nützt den Kindern und ihren Eltern am allermeisten.“ Auch die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Carola Reimann sprach sich für einen stärkeren Kita-Ausbau aus. „Das Betreuungsgeld ist Vergangenheit – nun muss in die Zukunft investiert werden.“

Was ist das Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld wurde 2013 nach zähem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt. Monatlich 150 Euro erhalten diejenigen Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen – und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken.

 

Screenshot SHE works! auf dem Startupbrett von Lukas Herbst
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