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Klare Kriterien für Scheinselbstständigkeit schaffen

Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) startet Unterschriftenaktion

In Zeiten von mehr Flexibilität, Zeit- und Werkverträgen wird auch das Thema der Scheinselbstständigkeit zunehmend prominenter. Das Problem ist, dass vom Gesetzgeber kaum klare Kriterien für den rechtlichen Status der Scheinselbstständigkeit vorhanden sind und Selbstständige und deren Auftraggeber damit massiv verunsichert werden.

Scheinselbstständigkeit ist ein Problem. Nicht nur, weil dadurch gesetzliche Beiträge am staatlichen System vorbeigeleitet werden können, sondern weil auch mögliche bestehende Ansprüche als Arbeitnehmer durch den Status der Selbstständigkeit verweigert werden können. Doch die zunehmende Schwierigkeit der Definition von Selbstständigkeit führt dazu, dass immer mehr (Solo-)Selbstständige und deren Auftraggeber kriminalisiert werden.

Statusfeststellung ist oft langwierig

Zur Klärung des Status der Scheinselbstständigkeit ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zuständig. Die Statusfeststellung, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der DRV beantragt werden kann ist oft langwierig und mit bürokratischem Aufwand verbunden. Wird die DRV in einem Fall selbst aktiv, können die Betroffenen dies nicht mehr tun. Allerdings stellt die DRV bisweilen bei jeder zweiten freiwilligen Statusanfrage Scheinselbstständigkeit fest. 2006 war es noch jeder fünfte Fall.

Scheinselbstständigkeit ist Schwarzarbeit

Da bei dem Nachweis auf Scheinselbstständigkeit durch die DRV harte Strafen drohen, die vor allem den Arbeitgeber betreffen, wird es für Selbstständige immer schwerer Aufträge zu finden. Der Arbeitgeber muss im schwersten Fall den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der zurückliegenden 30 Jahre nachzahlen. Arbeitnehmer können maximal drei Monate zurückverfolgt werden. Hinzu können andere Strafen kommen, da Scheinselbstständigkeit gesetzlich als Schwarzarbeit definiert ist.

Der VGSD fordert in seiner Petition daher folgendes:
– Klare und nachvollziehbare Kriterien für eine rechtssichere Beauftragung von Selbstständigen
– Arbeitsbedingungen, die auf Sachzwängen beruhen, dürfen nicht zu einer Auslegung gegen Selbstständige führen
– Gezielte Bekämpfung von Missbrauch statt Einschränkung von Vertragsfreiheit und freier Berufsausübung
Der VGSD möchte damit erreichen, dass sich die Kriterien zukünftig stärker an der Verhinderung des Missbrauchs bewegen und nicht alle Selbstständigen und deren Auftraggeber unter Generalverdacht gestellt werden.
Weiter Informationen über die Unterschriftaktion des VGSD finden Sie unter folgendem Link www.vgsd.de/kampagne-scheinselbststaendigkeit/.

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