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Neue Sicherheitsvorkehrungen bei Bezahlung im Netz

BaFin, MaSi, EBA, PSD II – das klingt nicht nur sehr technisch, das ist es auch. Denn: Dahinter stehen die neue Regelungen für das Bezahlen im Internet.

Das einfache Bezahlen mit einem Klick wird ab Anfang November der Vergangenheit angehören. Denn diese bequeme Methode des Online-Shoppens ist richtig anfällig für Betrug. Ab dem 5. November müssen Online-Händler deshalb die Mindesanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen erfüllen, verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

So ganz schnell und einfach auf den PayPal-Button oder Bezahlung per Bankeinzug und Kreditkarte wird es so dann nicht mehr geben. Ab einem Einkauf von 30 Euro muss auf zwei verschiedene Wegen die Identität nachgewiesen werden. Diese neuen Richtlinien wirken sich auch auf die Bezahlung durch Lastschriftverfahren und Überweisungen aus. Nur bei der guten alten Rechnung bleibt alles genauso wie gehabt.

Bezahlung im Netz: Kundenidentifizierung über verschiedene Kategorien

Wie Brigitte Online schreibt, haben die Online-Shops die Methoden „Wissen, Besitz oder Eigenschaft“ zur Kundenidentifizierung zur Auswahl. Zwei davon müssen beim Kauf angewendet werden. Die Kategorie „Wissen“ umfasst Passwörter und Codes (die nur der jeweilige Kunde weiß), „Besitz“ arbeitet mit einem Token oder der Handynummer, „Eigenschaft“ bezieht sich auf individuelle Merkmale wie einen Fingerabdruck- oder Netzhautscan. Nachzulesen auch bei Legal Tribune

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen. Kunden haben die Möglichkeit, bestimmte Shops auf eine sogenannte „White List“ zu setzen. Stehen diese Shops auf der White List können die neuen Richtlinien umgangen werden. „Das gilt für Zahlungsausgänge zugunsten vertrauenswürdiger Kunden, für Transaktionen zwischen zwei Konten eines Kunden bei demselben Zahlungsdienstleister, für Transfers innerhalb eines Zahlungsdienstleisters, die durch eine Transaktionsrisikoanalyse gerechtfertigt werden, und für Kleinbetragszahlungen“, erklärt BaFin-Mitarbeiter Dr. Josef Kokert im Interview mit dem IT-Finanzmagazin. Außerdem seien als sicher geltende Bezahlmethoden wie das häufig genutzte Paypal von der verschärften Regelung ausgenommen, schreibt das Wirtschaftsmagazin Impulse.

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