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Preisgekrönte Leistungsträgerin, aber kein Recht auf gerechte Bezahlung?

Quelle BPW Germany

Eine mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete Journalistin erfährt durch Zufall, dass ein Kollege, der inzwischen im Ruhestand ist, erheblich mehr verdiente als sie. Zudem verdient sie weniger als jüngere männliche Kollegen. Sie versucht, sich mit dem Arbeitgeber gütlich zu einigen und schaltet dazu auch dessen Beschwerdestelle ein. Beides erfolglos. In der Zwischenzeit deckt sie weiter auf, dass hochrangige Politiker gegen Honorare für Veranstaltungen „gemietet” werden konnten. Nun verklagt sie ihren Arbeitgeber auf Kompensation und Entschädigung.

Europäische Rechtssprechung

Die Klägerin beruft sich dabei auf geltendes europäisches Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Artikel 157 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt, dass „jeder Mitgliedstaat […] die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellt (sic.)“. Dieser Grundsatz war bereits in den Römischen Verträgen enthalten (Art. 119). Daneben hat der Europäische Gerichtshof bereits in den 1970er Jahren entschieden, dass der Grundsatz der gleichen Bezahlung für Frauen und Männer zu den Grundlagen der europäischen Gemeinschaft gehöre. Und dass nationale Gerichte europäische Grundsätze zu verteidigen hätten.

Steiniger Weg für gerechte Bezahlung und Gleichbehandlung

Der Fall zeigt wie steinig der Weg für die einzelne Person ist, Lohngerechtigkeit zu erzielen. Denn sollte die Journalistin auf das Vergleichsangebot ihres Arbeitgebers eingehen, ist sie ihren Job los.

Uta Zech, Präsidentin BPW Germany e.V. dazu „Es ist höchste Zeit, dass geltendes europäisches Recht im Bezug auf gleiche Bezahlung für Frauen und Männer vor deutschen Gerichten angewendet wird. Die Einschätzung, es liege am individuellen Verhandlungsgeschick der Frauen oder an Schwangerschaften, dass Frauen noch immer schlechter entlohnt werden, haben Jahre der Ursachenforschung zum Thema Equal Pay schon lange widerlegt. Zum aktuellen Fall ist zu sagen: Hut ab vor dieser mutigen Frau! Sie verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung.“

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