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Förderprogramm JOBSTARTER plus 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit seinem Programm „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ Konzepten im Bereich der regionalen Strukturentwicklungen, um den Übergang Schule-Ausbildung zu erleichtern. Dabei soll auf die regionalen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Entwicklungspotentiale eingegangen werden. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Eine zunehmende Zahl von Schulabgängern und ein stärker werdender Trend zur akademischen Ausbildung führt zu immer weniger abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in Deutschland sowie zu einer sinkenden Zahl von Ausbildungsbetrieben. Das Förderprogramm „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung soll die Attraktivität und Qualität einer betrieblichen Ausbildung steigern. Die Fördergelder stammen aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union.

Vier Förderlinien

Antragsteller können eine Förderung beantragen, wenn sie eine der vier Förderlinien erfüllen:

Förderlinie I: Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen in Branchen mit Besetzungs- und Passungsproblemen oder Wirtschafts- oder Forschungsclustern

Förderlinie II: Ausbildung und Migration – KAUSA Servicestellen

Förderlinie III: Verzahnung von Aus- und Weiterbildung: Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung

Förderlinie IV: Entwicklung und Erprobung interregionaler Mobilität

Voraussetzungen für JOBSTARTER plus

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Außerdem muss das Projekt vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden. Eine Weiterleitung der Zuwendung oder eines Teils der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

Auch können keine Projekte in Regionen gefördert werden, in denen bereits ähnliche Projekte mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden.

Ein bezuschusstes Projekt kann bis zu 36 Monate mit einer maximalen Summe von 500.000 Euro gefördert werden. Laufzeitbeginn ist der 1. Mai 2016, 1. Juni 2016 und 1 Juli 2016. Während der gesamten Förderperiode wird das Projekt von der Förderstelle JOBSTARTER begleitet und dessen Fortschritte aufgezeichnet.

Näheres zum Förderprogramm „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ finden Sie hier: www.jobstarter.de

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