„Pinkwashing“ – Wie Sie subtile Formen sexueller Belästigung erkennen und sich schützen
Von Sophia von Verschuer
Er liked Ihre Posts über Gleichberechtigung, nennt Sie „stark“ und „selbstbewusst“ und schreibt Ihnen nachts, wie „besonders“ Sie sind. Was zunächst wie freundliche Aufmerksamkeit wirkt, kann der Beginn einer Grenzüberschreitung sein. Die Grauzone der sexuellen Belästigung im Job ist noch diffuser als früher. Sophia von Verschuer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, beschreibt, welche Fälle sie in ihrer Praxis begleitet und was sie Betroffenen rät.
Grundsätzlich sind Menschen in der Arbeitsumgebung unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität fair zu behandeln, Gleichberechtigung ist durch inklusive Sprache, faire Bezahlung, diverse Führungsteams aktiv zu fördern und es ist ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle sicher und respektiert fühlen können.
Gender Positivity beschreibt in diesem Kontext eine offene, wertschätzende Haltung gegenüber unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und -ausdrücken. Sie steht für das Ziel, Stereotype zu überwinden und Vielfalt in Geschlechterrollen als etwas Positives und Bereicherndes zu begreifen. Jedoch: Alte Strukturen lassen sich nicht ausschließlich durch neue Sprache ändern. Nicht auf Worte, auf Handlungen kommt es an. Nicht selten nutzen Firmen modernes Wording, um ihre Arbeitsumgebungen zu beschönigen, an alten Rahmenbedingungen ändert sich aber nichts. “Pink Washing” beschreibt das geheuchelte Engagement, dem selten echte Maßnahmen folgen, die zeigen, dass Gleichberechtigung und Inklusion wahre Unternehmenswerte sind.
Über die Autorin: Sophia von Verschuer ist Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin. Sie berät ausschließlich Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Regelmäßig gibt sie Schulungen für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen und hält Vorträge zu Themen aus dem Arbeitsrecht. Foto Bastian Bochinski
Was ist, wenn ein Vorgesetzter, der sich selbst als Feminist oder „Ally“ bezeichnet, aktiv über Gleichstellung spricht, feministische Posts liked, sich in der persönlichen Interaktion aber genau gegenteilig verhält? Richtig. Sein Verhalten ist damit immer noch übergriffig, manipulativ oder unangemessen vertraulich.
Hier wird „Gender Positivity“ zur Fassade, die Schutz bietet und Kritik erschwert. Wenn dann doch Grenzen überschritten werden, trauen sich viele Betroffene aus Angst, nicht ernst genommen zu werden oder als empfindlich zu gelten, nicht, das Verhalten anzusprechen.
Alte Machtspiele im neuen Wording
Diese Form der Belästigung ist besonders schwierig zu greifen, weil sie sich nicht eindeutig als Übergriff zeigt. Sie spielt häufig mit emotionaler Nähe, Anerkennung und subtiler Manipulation bis hin zu Gaslighting.
Im Unterschied zu den klaren, häufig körperlichen Grenzverletzungen älterer Generationen findet die neue Form sexueller Belästigung oft digital, psychologisch und in der Kommunikation statt, zum Beispiel über Direktnachrichten, Emojis, private Anspielungen oder auffällig persönliche Komplimente.
In internationalen Teams oder in Start-up-Umgebungen ist das Machtgefälle – entgegen vieler Behauptungen – stark ausgeprägt. Beschäftigte aus dem Ausland, mit befristeten Verträgen oder abhängig von ihrem Arbeitsvisum, haben oft weniger Möglichkeiten, sich zu wehren. Sie haben Angst, als schwierig zu gelten oder ihren Arbeitsplatz, ihre berufliche Zukunft oder gar ihren Aufenthaltsstatus zu gefährden. Genau das wissen manche Vorgesetzte auszunutzen.
Wann beginnt sexuelle Belästigung rechtlich?
Juristisch ist sexuelle Belästigung in § 3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) definiert:
„Unerwünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird.“
Dazu zählen:
- zweideutige Nachrichten oder Bilder, zum Beispiel in Chats oder Social Media,
- unangemessene Komplimente zu Aussehen oder Kleidung,
- persönliche Einladungen mit eindeutigem Unterton,
- Berührungen ohne Einverständnis,
- oder wiederholte Versuche, eine emotionale Abhängigkeit herzustellen.
Was Sie tun können, wenn Sie betroffen sind
Wenn Sie können, suchen Sie sich Unterstützung im Unternehmen. Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle nach § 13 AGG, an den Betriebsrat, an die Gleichstellungsbeauftragte oder an die Schwerbehindertenvertretung, sofern es diese Institutionen im Unternehmen gibt. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Beschwerden zu reagieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Achten Sie auf diese Fristen und lassen Sie sie nicht verstreichen, sofern Sie aktiv werden möchten.
Letztlich müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie in diesem Arbeitsumfeld bleiben möchten: Ist es sinnvoll, seine Lebenszeit einem Unternehmen zu schenken, in dem übergriffiges Verhalten geduldet wird und führt es zu Veränderungen, wenn man sich an Kollegen abarbeitet? Die Antworten auf diese Fragen fallen sicher sehr unterschiedlich aus, da es auf persönliche und finanzielle Umstände ankommt.
Haben Sie Ihren Job gerade erst begonnen? Die Probezeit ist für beide Seiten eine Kennenlernphase. Auch als Arbeitnehmer:in hat man das gute Recht, zur Entscheidung zu kommen, dass man in einer Arbeitsumgebung nicht verbleiben möchte.
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