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Abgefahrene Reifen – mehr als nur ein Bußgeldrisiko

Aus der Redaktion

Abgefahrene Reifen sind nicht nur ein Umstand, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist beeinträchtigt, wenn das Reifenprofil nicht mehr die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttiefe aufweist. Umfragen ergaben, dass ca. 30 Prozent der Fahrzeughalter die Mindestprofiltiefe nicht kennen. Wissen Sie es?

Gefahren durch abgefahrene Reifen

Weisen die Fahrzeugreifen eine zu geringe Profiltiefe auf, gilt diese als Ordnungswidrigkeit. Wer „erwischt“ wird, zahlt ein Bußgeld und füllt sein Punktekonto in Flensburg auf. Diese Strafen haben einen Grund – Reifen mit zu geringer Profiltiefe verhalten sich in vielen Situationen anders als vorschriftsmäßige Reifen. Zum einen verlängert sich der Bremsweg, was fatale Folgen haben kann. Außerdem lässt der Grip nach, der Reifen haftete nicht mehr so gut auf der Straße. Dadurch erhöht sich die Gefahr, nicht sicher um die Kurven zu kommen. Bei Regen, nasser Straße oder Glätte verlieren abgefahrene Reifen eher den Kontakt zum Untergrund, sie „schwimmen“ und das Fahrzeug lässt sich nicht mehr richtig lenken. Es ist klar erkennbar – Reifen mit zu geringer Profiltiefe erhöhen deutlich das Unfallrisiko.

Gesetzliche Regeln für das Reifenprofil

Haben Sie die eingangs gestellte Frage beantworten können? Mindestens 1,6 Millimeter wäre die korrekte Antwort gewesen. Das gilt in Deutschland für LKW, PKW und auch Motorräder. Lediglich Leichtkrafträder dürfen mit einer Profiltiefe von mindestens 1,0 Millimeter unterwegs sein. Ob die Reifen Ihres Fahrzeugs diese Anforderung erfüllen, ermitteln Sie entweder mit einem digitalen Messgerät, einer Messkarte oder, falls Sie beides nicht zur Hand haben, mit einer 1-Euro-Münze. Stecken Sie die Münze in die Profilvertiefung in der Mitte des Reifens. Wenn der goldene Rand der Münze komplett verschwindet, genügt die Profiltiefe der gesetzlichen Vorschrift. Allerdings empfehlen Experten bei Sommerreifen mindestens 3 Millimeter und bei Winterreifen sogar mindestens 4 Millimeter Profiltiefe.

Abgefahrene Reifen: Strafen für zu geringe Profiltiefe

Für den Gesetzgeber ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind. Dafür gibt es einen eigenen Absatz im Bußgeldkatalog: Sie werden immer mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von mindestens 60 Euro bestraft. Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Waren Sie sogar in einen Unfall verwickelt, zahlen Sie 90 Euro Strafe. Falls Sie jemanden mit einem auf Sie zugelassenen Fahrzeug fahren lassen, dessen Reifenprofil nicht ausreicht, zahlen Sie – logischerweise – 75 Euro. (Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer). Das gilt auch für Fahrzeuge der Unternehmensflotte Ihrer Firma, wenn Ihre Mitarbeiter damit unterwegs sind. Neben den Strafen des Bußgeldkatalogs riskieren Sie weiteren Ärger und finanzielle Einbußen. So wird bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld, wenn nicht sogar die komplette Schuld dem Fahrer des nicht vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeugs zugesprochen. Kamen Personen zu Schaden, kann das lebenslange Regresszahlungen nach sich ziehen. Wer seinen Führerschein erst auf Probe hat, begeht mit abgefahrenen Reifen einen sogenannten B-Verstoß. Zusammen mit einem weiteren oder gar mehreren B-Verstößen drohen Verlängerung der Probezeit, verpflichtende Teilnahme am Aufbauseminar bis hin zum Führerscheinverlust.

Reifenwechsel, auch wenn Profiltiefe noch ausreicht?

Es gibt weitere Gründe, die einen Reifenwechsel notwendig machen, selbst wenn die Profiltiefe noch ausreichend ist. Dazu gehören:

Verschleiß – Ist bereits das Gewebe unter der Gummischicht sichtbar, müssen dringend neue Reifen her.
Stumpfe Profilkanten – Sind die Profilkanten nicht mehr klar erkennbar, ist der Reifen abgefahren und muss gewechselt werden.
Zeit – Wurden die Reifen sechs Jahre oder länger gefahren, müssen sie ausgetauscht werden.
Kilometer – Nach 40.000 km ist ein Reifenwechsel notwendig.

In Deutschland gilt außerdem die situative Winterreifenpflicht. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Niemand ist verpflichtet, in der kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren. Wenn allerdings die Straßenverhältnisse winterlich sind, müssen Autos mit Sommerreifen stehenbleiben. Ansonsten wird diese Ordnungswidrigkeit ähnlich bestraft wie das Fahren ohne Mindestprofiltiefe.

Profil gibt Sicherheit

Fahrzeugreifen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, bieten für Sie und Ihre Mitarbeiter mehrere Vorteile.

  • Das Fahrzeug lässt sich in riskanten Situationen besser kontrollieren.
  • Es sinkt das Risiko, in einen Unfall verwickelt und verletzt zu werden.
  • Strafpunkte, Bußgelder und Schadenersatzforderungen werden vermieden.
  • Wertvolle Ladung wird sicherer transportiert und ans Ziel gebracht.

Bei der Auswahl der passenden Reifen sollten Sie sich von der Werkstatt oder dem Händler Ihres Vertrauens beraten lassen.

Fazit: Für eine moderne Unternehmensflotte sollte es selbstverständlich sein, dass alle Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In Ihrem eigenen Interesse und in Bezug auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sollten Sie Zustand und Profiltiefe der Fahrzeugreifen regelmäßig kontrollieren (lassen).

 

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