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Die Cookie-Richtlinie – rechtliche Hintergründe

Immer häufiger ploppen beim Surfen im Netz jetzt Banner auf, die um die Zustimmung für das Sammeln von Cookies bitten. Das hat seinen Grund, denn seit dem 30.09.2015 gilt die neue Cookie-Richtlinie.

Rechtlicher Hintergrund der Cookie-Richtlinie

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2009/136/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 25.November 2009 (auch Cookie-Richtlinie genannt). (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&form=DE)

Diese Richtlinie hätte bis 25.Mai 2011 von Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung beruft sich hier auf das in Deutschland geltende Telemediengesetz §15 . Allerdings verlangt das EU-Recht eine Zustimmung des Nutzers, nach deutschem Recht reicht der Hinweis auf eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenerhebung.

Wen betrifft die Cookie-Richtlinie?

Der Anwaltskanzlei RESMEDIA und auch anderen IT-Anwälte sind bisher noch keine Abmahnungen im Bezug auf die Richtlinie bekannt. Trotzdem sollten deutsche Seitenbetreiber aktiv werden.

Seiten- und Shopbetreiber, die nur in Deutschland verkaufen und keine Daten für Google-Dienste oder Werbeanbieter sammeln, haben nichts zu befürchten. Doch das werden die wenigsten sein.

Wer ins EU-Auland verkauft oder folgende Cookies auf seiner Seite einsetzt

  • Tracking Cookies
  • Werbecookies
  • Analysecookies
  • Cookies von Social Media Plattformen

muss sich mit der Umsetzung der Richtlinie befassen.

Wer die Google-Programme Ad-Sense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange nutzt, hatte vor einiger Zeit eine mail im Postfach, mit dem Hinweis, das bei Nutzung der Tools die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bis zum 30.09.2015 umszusetzen sind. Wenn Sie diese Mail ignoriert haben, sollten Sie jetzt reagieren.

Wie setze ich die Richtlinie regelkonform um?

Wenn Sie also entsprechende Cookies einsetzen oder ins EU Ausland verkaufen, müssen Sie Seitenbesuchern beim Erstbesuch ein Banner (kein Pop-up) anzeigen und folgende Informationen mitteilen:

  • grundlegende Infos über die Cookies, die sie sammeln
  • Link zu weiterführenden Informationen (Datenschutzerklärung)
  • einen Einwilligungsbutton

Der Nutzer muss zustimmen bevor das erste Cookie gesammelt wird und ohne voreingestelltes Häkchen. Und die Seite muss auch ohne Cookie-Sammeln für den Nutzer zugänglich und voll funktionsfähig sein.

Google hat für die richtige Umsetzung der Anforderungen extra eine Seite eingerichtet: https://www.cookiechoices.org/

Doch wie setzt man das ganze jetzt in der Praxis um? Lesen Sie dazu: Cookie-Richtlinie in die Praxis umsetzen

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