Unternehmerinnenwissen

Insolvenz – Schon bei der Gründung an das Ende denken?

Auch wenn es gar nicht so recht in die Euphorie der Gründung passt – auch am Anfang sollten Selbständige sich Gedanken darübermachen, wie es weitergeht, wenn nichts mehr geht.

Was passiert, wenn die Umsätze einbrechen, die liquiden Mittel versiegen und auch die Bank beim Gespräch weder Kaffee noch Kreditaufstockung anbietet? Bietet die Insolvenz wirklich Chancen oder ist es doch eher ein Ende ohne Schrecken? Wie läuft das Verfahren ab?

Wenn keine Rettung mehr möglich ist

Man kann die Situation auch mit dem nahenden Tod eines geliebten Menschen vergleichen: Es geht schon lange bergab und die lebenserhaltenden Maßnahmen verlangsamen den Prozess nur. Eine Besserung ist nicht mehr in Sicht.

Natürlich versucht man alles mögliche, eine Rettung des krisengeschüttelten Unternehmens herbeizuführen. Doch es gehört auch zu den unternehmerischen Pflichten, weiteren Schaden von Gläubigern abzuwenden und die Liquidation des Unternehmens im Regelinsolvenzverfahren durchzuführen.

Was bedeutet eigentlich Regelinsolvenz?

Das Ende beginnt mit dem Insolvenzantrag, der durch einen Gläubiger oder durch den Schuldner (Unternehmer) am zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden muss.

Gründe für die Stellung eines Insolvenzantrags sind dabei

  • die Zahlungsunfähigkeit,
  • die Überschuldung und
  • die drohende Zahlungsunfähigkeit (hierbei kann nur der Schuldner selbst den Insolvenzantrag stellen).

Der Antrag wird vom Insolvenzgericht auf folgende Punkte geprüft

  • ob der Antrag zulässig ist
  • ob der Antragsgrund auch tatsächlich einer ist
  • ob genügend Masse vorhanden ist (mind. soviel, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind)

Darüber hinaus werden ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt und Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, die verhindern sollen, dass durch die Gläubiger weiter in das Vermögen vollstreckt wird und damit das Unternehmen an Masse verliert.

Wird dem Antrag von Seiten des Gerichts zugestimmt, gilt das Insolvenzverfahren als eröffnet. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung. Gläubiger werden aufgefordert unverzüglich ihre Forderungen anzumelden.

Die Gläubiger erfahren dann auf einem Berichtstermin vom Insolvenzverwalter, wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einzuschätzen ist und was die Ursachen für die Insolvenz sind. Des Weiteren gibt der Insolvenzverwalter Empfehlungen zum weiteren Fortgang: Lohnt sich eine Sanierung oder bleibt nur die Liquidation? Das letzte Wort hat dabei die Gläubigerversammlung, die darüber abstimmen muss.

Insolvenzplan als Chance zur Sanierung

Insolvenz steht für viele Unternehmer häufig als Synonym für persönliches Scheitern und das muss unter allen Umständen vermieden werden. Dabei sind die Gründe häufig vielfältiger als “nur” eigene Unfähigkeit::

  • schlechte Zahlungsmoral von Kunden
  • wirtschaftliche Gesamtsituation
  • unvorhersehbare Ereignisse

Durch die Neuregelung des Insolvenzrechts im Jahr 1999, welches beispielsweise in der aktuellen Fassung bei Haufe zu finden ist, sollte vom Gesetzgeber her ein positiveres Insolvenzklima geschaffen und der Sanierungsgedanke gestärkt werden Der Insolvenzplan soll für Unternehmen ein Werkzeug sein, eine endgültige Liquidation abzuwenden und durch ein grundlegende Sanierung die Handlungs- und Zahlungsfähigkeit zurück zu gewinnen. Somit kann die Insolvenz nicht nur als Ende der unternehmerischen Tätigkeit gesehen werden, sondern als Möglichkeit für eine Zweite Chance.

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