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Zum 10. Mal: belladonna-Gründerinnenpreis 2016

Gründerinnen sind gefragt – belladonna verleiht zum zehnten Mal den belladonna-Gründerinnenpreis und ruft auf zu einem Wettbewerb für den Gründerinnenpreis 2016. Ziel ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und damit Vorbilder zu schaffen. Der Preis ist mit 5.000 Euro ausgelobt.

Der Preis soll das gründerinnenfreundliche Klima in Bremen verstetigen. belladonna freut sich, den Preis bereits das zehnte Jahr in Folge ausloben zu können.

Der Preis wird vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Martin Günthner und einem Vertreter oder einer Vertreterin der Sparkasse Bremen an die Gewinnerin überreicht.

Welche Gründerin kann sich bewerben?

Alle Frauen und Frauenteams (bitte keine gemischten Teams), die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind erfolgreiche (Klein-) Unternehmerin oder Freiberuflerin und sind zufrieden mit Ihrem Umsatz und der Entwicklung Ihres Unternehmens.
  • Sie haben im Land Bremen gegründet und sind seit zwei bis fünf Jahren auf dem Markt?
  • Sie haben ein Alleinstellungsmerkmal (USP).
  • Ihr Unternehmen hat sich bereits auf dem Markt behauptet.
  • Falls Sie nicht als Solo-Selbstständige gegründet haben, würden wir es begrüßen, wenn Sie eine frauenfreundliche Firmenphilosophie (Arbeitszeitkonten, Flexibilität etc.) nachweisen können.
  • Frauen, die bereits einen Gründungspreis im Land Bremen erhalten haben, können nicht am Wettbewerb teilnehmen.

Was müssen Gründerin für den belladonna-Gründerinnenpreis 2016 tun?

belladonna möchte Frauen Mut machen sich zu bewerben. Nutzen Sie die einmalige Chance, Ihre erfolgreiche Selbstständigkeit zu präsentieren und durch den belladonna Gründerinnenpreis die gebührende Anerkennung zu erfahren.

Skizzieren Sie Ihr Unternehmen auf max. fünf Seiten. Es beinhaltet

  • ein Konzept (Art und Inhalt des Unternehmens)
  • Businessplan (Tragfähigkeit des Unternehmens anhand von Zahlen Einnahmen-/Überschussrechnung der letzten beiden Geschäftsjahre, Anzahl  der Mitarbeiter_innen in Teilzeit und Vollzeit)
  • Person der Gründerin bzw. des Gründerinnenteams (Biographisches)
  • Welches Marketingkonzept liegt Ihrem Erfolg zugrunde? (Kund_innen, Konkurrenz, Vertriebs- und Marketingstrategie)
  • Alleinstellungsmerkmal (Was ist das Besondere an Ihrem Unternehmen?)
  • Prognosen (Ideen für die Zukunft)

Die persönliche Teilnahme der Gewinnerin an der Preisverleihung am 20. September 2016 um 19 Uhr ist Bedingung.

Wie ist das Verfahren?

Interessierte schicken ihre Bewerbungsunterlagen (keine Originale) an belladonna, z.H. Maren Bock. Bis Mitte August entscheidet die Jury über die Finalistinnen, die am 1. September ab mittags eingeladen werden, sich und ihr Unternehmen zu präsentieren.

Dienstag, 20. September 2016, um 19 Uhr Empfang und um 19.30 Uhr findet die öffentliche Preisverleihung mit anschließendem moderierten Dialog statt.

Bewerbungszeitraum ist vom 01. Mai bis 30. Juni 2016.

 

Nähere Informationen unter www.belladonna-bremen.de/belladonna-gruenderinnenpreis.html

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