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Neues Förderprogramm MikroSTARTer in Niedersachsen

Aus dem MikroSTARTer-Fonds bietet das Land Niedersachsen jetzt kleine Kredite zwischen 5.000 und 25.000 Euro ohne Sicherheiten. „Damit unterstützen wir Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit und in den ersten fünf Jahren, fördern so den Aufbau wettbewerbsfähiger Unternehmen und neuer Arbeitsplätze in Niedersachsen“, sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies. Das neue landesweite Förderprogramm startet Mitte August. Dann können über das Kundenportal der NBank Anträge gestellt werden. Bis 2020 stellt das Wirtschaftsministerium für das Programm 16 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmittel in gleicher Höhe bereit. Die Rückflüsse aus den Darlehen können erneut für die Förderung eingesetzt werden.

Zielgruppe MikroSTARTer Niedersachsen

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen wie Existenzgründer, Unternehmer und Freiberufler, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens oder eine Unternehmensnachfolge mit Betriebsstätte im Konvergenzgebiet planen.
  • Das Unternehmen Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Zielgebiet Konvergenz Niedersachsen, die sich in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Höhe der Fördermittel

Finanziert werden können Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen. Hierzu zählen z. B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Personalkosten.

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditkonditionen: Betrag 5.000 Euro bis max. 25.000 Euro
  • Laufzeit: 1 Jahr bis max. 5 Jahre
  • Nominalzinssatz: 2 % p.a. fest für die Laufzeit
  • Rückzahlung: endfällig oder in Raten bei 6 tilgungsfreien Monaten

Voraussetzungen für den MikroSTARTer Niedersachsen

  • Voraussetzung ist eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung sowie die Vorlage einer befürwortenden Stellungnahme einer fachkundigen Institution .
  • Existenzgründung, Unternehmen, Freiberufler mit Standort des Unternehmens in Niedersachsen
  • Förderfähige Kosten gemäß Merkblatt (unter Downloadlinks zu finden)

Antrag für MikroSTARTer

Wie läuft die Förderung für den Gründerkredit MikroSTARTer  der NBank in der Praxis ab ?

Der Unternehmensgründer plant und kalkuliert seinen finanziellen Bedarf. Danach füllt und erstellt er die notwendigen Dokumente (die online abrufbar sind) wie z.B. die Selbstauskunft und die geforderten Dokumente

  • Businessplan bei Existenzgründern innerhalb des ersten Jahres bzw. Vorhabenbeschreibung bei bestehenden Unternehmen,
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre,
  • Investitions- und Finanzierungsplan,
  • Lebenslauf – bei einer branchenfremdem Gründung bitte den Businessplan um eine Beschreibung der Unternehmerpersönlichkeit ergänzen)

Nach dem Erstgespräch erfolgt bei einer positiven Stellungnahme die Antragstellung direkt bei der NBank. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen weist die NBank den Gründerkredit zu.

Wer den Antrag für den MikroSTARTer sucht, der muss auf die Seite der NBank gehen und sich unter Kundenportal anmelden.

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