Kosmetiker-Gewerbe bekommt Meisterqualifikation
Ab dem 1. Juli 2015 wird es eine Meisterqualifikation für das Kosmetik-Gewerbe geben, um einen bundeseinheitlichen, meisterlichen Befähigungsnachweis zu haben. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit.
Mit fast 49.000 Betrieben führt das Kosmetiker-Gewerbe die Top 10 der handwerksähnlichen Betriebe an. Dies bedeutet, dass für die selbständige Gewerbeausübung bislang keine Meisterpflicht besteht.
Die zeitgemäße Meisterprüfungsverordnung ist handlungsorientiert und bildet die Praxis der Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit ihren vielfältigen Aufgaben am Menschen ab. In den Meisterprüfungen für handwerksähnliche Gewerbe werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke – es gibt keine Niveauunterschiede. Tragendes Prüfungselement ist die Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein Fachgespräch. Damit stellt die Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe ein verlässliches Qualitätssiegel dar, das für Kompetenz und Kundenorientierung steht.