Wer aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus gründet und Anspruch auf Leistungen nach SGB II hat, kann sich um das Einstiegsgeld bewerben.
Für wen?
ALG-II-Bezieher, die hauptberufliche Selbständigkeit aufbauen oder nebenberufliche Selbständigkeit in hauptberufliche Umwandeln
Wofür?
sichert in der Anfangsphase den Lebensunterhalt und für Sachinvestitionen
Bedingungen
- Antragsteller muss arbeitslos sein
- Selbstständigkeit muss geeignet sein, die Arbeitslosigkeit zu überwinden
- Erfolgsaussichten müssen positiv bewertet werden
Förderhöhe?
Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, Darlehen und Zuschüsse (max.5000 Euro) für Sachgüterbeschaffung sind möglich
Wo beantragen?
Jobcenter
Wann beantragen?
Vor Aufnahme der Tätigkeit
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