Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründet und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nach SGB III) hat, kann sich um einen Gründungszuschuss bewerben.

Für wen?

Arbeitnehmer, die sich hauptberuflich selbständig machen wollen

Wofür?

sichert in der Anfangsphase den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung

Bedingungen

  • Anspruch auf ALG I (SGBIII
  • bis zur Aufnahme der Selbständigkeit noch Anspruch auf mind 150 Tage ALG I,
  • Tragfähigkeit des Projekts und persönliche Befähigung müssen nachgewiesen werden

Förderhöhe?

Phase 1: sechs Monate ALG I plus 300 Euro für soziale Absicherung (KV)
Phase 2: neun Monate 300 Euro für soziale Absicherung

Wo beantragen?

Agentur für Arbeit

Wann beantragen?

Vor Aufnahme der Tätigkeit

weitere Informationen

Gründungszuschuss

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