Personal

Früher Schluss machen: Möglich durch Zeitwertkonten

Aus der Redaktion

Arbeiten bis zur Regelrente? Vielleicht sogar noch darüber hinaus? Das kann man machen, muss man aber nicht zwangsläufig. Stattdessen gibt es mehrere Möglichkeiten, vielleicht schon früher in den Ruhestand zu gehen. Und das bei vollen Bezügen.

Ist nicht unmöglich, zumindest für alle unbefristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Stichwort lautet: Zeitwertkonten. Auch Wertguthaben oder Langzeitarbeitskonto genannt.

Als Ersatz für die ehemalige Altersteilzeit ist 2009 das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen – das Flexi-II-Gesetz in Kraft getreten. Darin steht, dass die Möglichkeit von Zeitwertkonten geschaffen werden kann. Dafür müssen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung treffen – Im Gesetz heißt es: „Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn erstens, der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt, zweitens diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt, drittens Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen und viertens das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt mit einer vor oder nach der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird.“

Dazu kommt, dass es um mehr als 400 Euro monatlich geht.

Es geht nicht nur um frühe Rente

Mit einem Zeitwertkonto gibt es aber noch mehr Möglichkeiten. Zum Beispiel ein Sabbatical – ein Jahr komplette Auszeit bei vollen Bezügen. Oder eine erweiterte Elternzeit über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum hinaus. Wie wichtig das ist, zeigt auch eine Umfrage von Fidelity: Fast jede*r dritte Berufstätige will mehr Flexibilität im Job, knapp 30 Prozent fordern zudem Unterstützung bei der Work-Life-Balance.

Zeitwertkonten haben aber nicht nur Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen im HR-Management. Gerade jetzt brauchen Unternehmen in Zeiten sich schnell wandelnder Märkte eine intelligente und schnell anpassbare Personalsteuerung.

Und: Arbeitnehmer*innen, die möglichst optimale flexible Rahmenbedingungen geboten bekommen, sind in der Regel viel produktiver. Zumal ein echter Wettbewerbsvorteil bei Rekrutierung neuer Mitarbeiter*innen entsteht.

Zeitwertkonten: Wie funktionieren sie?

Es gibt einige gesetzliche Vorschriften. Wer die nicht beachtet, kann schnell in die Bredouille kommen. Dazu kommt: Ziel ist es nicht nur, zeitliche Flexibilität zu schaffen, sondern auch finanziell mit einem Zeitwertkonto nicht schlechter dazustehen.

Wer auf sein Langzeitarbeitskonto einzahlt, verliert zumindest nichts: Das Flexi-II-Gesetz schreibt vor, dass ein Anlagekonzept so sein muss, dass angelegtes Kapital zu 100 % erhalten bleibt. Mit anderen Worten, ohne vernünftiges Anlagemanagement geht es auch nicht. Mehrere Unternehmen haben sich deshalb darauf spezialisiert, ein Zeitwertkonten-Management aus einer Hand anzubieten, große Player auf dem Markt sind zum Beispiel die Allianz Versicherung, wo man sich zusammen mit dem Arbeitgeber*innen ein eigenes Zeitwertkonto einrichten kann.

Spezifischere und für den Einzelnen unter Umständen individuellere Lösungen für ein Zeitwertkonto gibt es zum Beispiel bei Audalis. Die Konten sind hier ebenfalls insolvenzfest abgesichert. Weiterer Vorteil: Der Anbieter ist gutachterlich geprüft und seit mehr als zehn Jahren am Markt.

Kein Modell für alle

Zeitwertkonten passen jedoch nicht unbedingt für bestimmte Führungskräfte. Geschäftsführer*innen einer GmbH oder AG-Vorstände dürfen laut Urteil des Bundesfinanzhofs keine Langzeitkonten einrichten (BFH, Az. I R 26/15). Einzahlungen auf Zeitwertkonten gelten da als verdeckte Gewinnausschüttung.

 

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