Recht

Rechtstipp: Eigene Software erstellen lassen – Das solltet Ihr beachten

In vielen Unternehmen ist Standardsoftware „von der Stange“ völlig ausreichend, jedenfalls wenn es um die üblichen Büroarbeiten geht. In einigen Bereichen kommt man aber um Spezialsoftware nicht herum, die von einem Softwareanbieter nach den Kundenwünschen individuell erstellt oder mindestens erheblich angepasst wird. Die Software-Erstellungsverträge, die dann abgeschlossen werden müssen, sind häufig technisch und auch rechtlich komplex. Unsere Kooperationspartnerin, die Rechtsanwältin Nicole Mutschke, hat daher einmal die in ihren Augen TOP 5 der rechtlichen Fallen zusammengestellt, in die ihr möglichst nicht tappen solltet.

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Kanzlei Mutschke Bielefeld

Heidsieker Heide 114
33739 Bielefeld
Telefon 05206 / 70 72 90
Telefax 05206 / 70 72 911
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