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Sie haben Post! Von Groß- und Maxibriefen

Aus der Redaktion

Die Post ist eine tägliche Aufgabe: Briefe werden geschrieben, Pakete gepackt und versandt, Briefträger und Postboten stellen täglich die Post im Unternehmen zu. In der Regel geht alles erst einmal an die Mitarbeiter*in, die die Post öffnet, sortiert, mit einem Eingangsstempel versieht und verteilt. Oft ein durchaus umständlicher Prozess, bei dem vorab auf jeden Fall festgelegt werden muss, wie mit der Post umgegangen werden soll und vor allem auch darf.

Wer darf welche Post überhaupt öffnen?

Nach wie vor gilt das Briefgeheimnis. Sprich, nicht jede*r darf jeden Brief öffnen. Was also darf geöffnet werden?

  • Postsendungen mit allgemeiner Postanschrift des Unternehmens dürfen geöffnet werden.
  • Postsendungen, auf denen sowohl das Unternehmen als auch ein individueller Empfänger (Person) in der ersten oder zweiten Zeile (Stelle) genannt wird oder die einen Vermerk wie „z.Hd. Frau/Herrn…“ etc. tragen, können ebenfalls geöffnet werden.
  • Persönlich adressierte Postsendungen hingegen, die als „vertraulich“ oder „persönlich“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht geöffnet werden und müssen ungeöffnet übergeben werden. Wird die Post geöffnet, liegt ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis vor. Es drohen strafrechtliche Konsequenzen (§ 202 StGB (LAG Hamm, Urteil vom 19. Februar 2003, Az. 14 Sa 1972/02)).

(Quelle: S-CON)

Auch geöffnete Postsendungen sind in einer entsprechenden Form weiterzugehen, denn sie darf von keinem Dritten eingesehen werden. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter*innen eindringlich auf das Daten- und Postgeheimnis hin, dass hier niemand Gefahr läuft, dieses zu verletzen.

Sie haben Post! Von Groß- und MaxibriefenUnd was wird wie versendet?

Auf dem Tisch liegt der klassische Brief oder auch mal ein Katalog oder Magazin zum Versenden. Nun beginnt das Rätselraten um die Größe der Verpackung sowie um das Porto.

Das Porto ist abhängig von Größe und Gewicht einer Sendung sowie von der Zieladresse. Es gibt laut Deutscher Post vier Basis-Produkte mit unterschiedlichen Portopreisen: Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief, Maxibrief und die Postkarte.

Die Post rät: „Messen Sie Länge, Breite und Höhe des Briefumschlages. Leichter macht es Ihnen unsere Briefschablone, die alle Höchstmaße für diese Briefprodukte enthält. Sie brauchen Ihren Brief nur auf die Schablone legen und schauen, ob er durch die Schlitze für die maximale Höhe passt, um das Basis-Briefprodukt zu ermitteln. Danach wiegen Sie Ihren Brief, z.B. mit einer Küchenwaage.“

Postalische Größeneinordnungen

  • Bis 20 g               Standardbrief
  • Bis 50 g               Kompaktbrief
  • Bis 500 g            Großbrief
  • Bis 1.000 g         Maxibrief

Doch wie steht es um die Verpackung?

Neben den klassischen Briefumschlägen für Briefe gibt es für Groß- und Maxibriefe verschiedene Möglichkeiten der Versendung. Von Großbriefkartons in weiß oder braun über Kurierversand bis hin zu Maxibriefen in Maxibrief-Boxen. Wenn Sie sich für unsere Maxibriefe, Großbriefe entscheiden, sollten Sie natürlich auch wissen, was Sie damit versenden können.

Was kann man in Maxi- und Großbriefen versenden?

Generell kann jede kompakte Ware unter einem Kilogramm in einer Maxibriefversandtasche versendet werden. Maxibriefe, die ins Ausland gehen, können bis zwei Kilogramm Gewicht haben. Doch auch bei Sendungen über mehrere Kilogramm im Inland eignen sich Maxibriefe.

Der Versand von Großbriefen ist ebenfalls für mehr oder minder alle Formate zulässig. Waren bis zu einem Gewicht von 500 Gramm lassen sich so preisgünstig versenden. Sie eignen sich für den Versand von Büchern, Fachzeitschriften, Kabeln, Katalogen, DVDs/ CDs, Dokumenten, Klein- und Ersatzteile.

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