Unternehmerinnenwissen

Namensgebung bei Existenzgründungen – rechtliche Sicherheit ist wichtig

Den Schritt wagen und das eigene Unternehmen gründen. Spannend! Viele wichtige Schritte sind zu gehen, einiges davon sollte auch rechtlich abgesichert sein. So wie der Name, den man dem eigenen Geschäft geben möchte. SHE works! sprach mit Rechtsanwältin Monessa Weber über mögliche Fallstricke und Probleme.

monessa-weberFrau Weber, wer ein eigenes Unternehmen gründet, beginnt meist schnell und mit viel Enthusiasmus einen passenden Namen zu suchen. Doch bevor man hier in die Vollen steigt, was sollte man als Existenzgründerin beachten?

Gründer sollten immer versuchen sich mit den Ideen für einen Namen soweit wie möglich von dem eigentlichen Produkt zu entfernen. Des Weiteren  empfiehlt es sich immer mindestens fünf Namen auszuwählen. Nach dem Prozess der Ideenfindung für den Namen ist eine ausführliche Recherche unerlässlich. Dadurch werden bestimmte Ideen für den Namen bereits ausgeschlossen. Bei der eigenen Recherche helfen online Suchmaschinen und das Handelsregister. Allerdings ist die eigene Recherche nicht rechtssicher.

Wenn es ein Unternehmen mit einem ähnlichen Namen bereits gibt, was würden Sie vorschlagen ist zu tun?

Dann sollte man einen anderen Namen auswählen, um eventuelle Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Denn je nach Unternehmen, das hinter dem ähnlich lautenden Namen steht, können kostenpflichtige Abmahnungen geltend gemacht werden, auch wenn nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde.

Gleicher Name – andere Stadt? Kann auch so ein Fall zum Problem werden?

Ja, hier kann es auf jeden Fall zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Denn Stadtgrenzen sind aus wirtschaftlicher Sicht für ein Unternehmen ohne Bedeutung und das spiegelt sich auch in der Rechtsprechung dazu wieder. Wenn der Name auch noch als Marke eingetragen ist, dann steht bereits das Markenrecht des Unternehmens dem entgegen.

Wie sieht es auch mit der Nennung der Rechtsform des Unternehmens, muss die Rechtsform im Namen zu erkennen sein?

Die Unternehmensform muss im Namen eines Unternehmens aufgeführt werden, wenn das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde. Daher müssen Personen- und Kapitalgesellschaften  (KG, OHG, GmbH & Co. KG, UG, GmbH, AG) auch immer die Rechtsform im Namen der Gesellschaft wiedergeben. Bei eingetragenen Kaufleuten muss auch das jeweilige Kürzel im Namen erwähnt werden.

Welche Tipps würden Sie Existenzgründerinnen geben, wenn sie sich auf die Suche nach der passenden Benennung begeben?

Das Produkt darf nicht im Namen mitbenannt werden. Solche Namen haben es mit großer Wahrscheinlichkeit schwer als Marke eingetragen zu werden. Beispielsweise „Apple“ tatsächlich für einen Apfelgeschäft. Je weiter der Name von den tatsächlichen Produkten des Unternehmens entfernt ist, desto höher ist die Chance, dass der Name als Marke eingetragen werden kann.

Würden Sie empfehlen, den Namen von einem Anwalt abklären zu lassen?

Ja, denn spezialisierte Rechtsanwälte können rechtssicher klären, ob der Name auch wirklich abmahnsicher verwendet werden darf. Denn eine Internet Recherche wegen ähnlicher Namen ist leider allein kein Abmahnschutz gegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Ein spezialisierter Rechtsanwalt führt eine Identitätsrecherche und eine Ähnlichkeitsrecherche durch.

Und was ist damit, sich den eigenen Unternehmensamen schützen zu lassen?

Wer seinen Unternehmensnamen schützen möchte, sollte eine Wortmarke, Wortbildmarke und/oder Bildmarke im Markenregister eintragen lassen. Die eingetragenen Marken entfalten einen rechtssicheren Markenschutz für die Klassen, in demonessa-weber-logonen die Marke eingetragen wurde.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Weber!

Näheres zu Rechtsanwältin Monessa Weber unter www.weber-legal.com

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