Wettbewerbe

Noch bis 7. August für den GRÜNDERPREIS NRW bewerben

Veröffentlicht vom Gründerpreis NRW

Mit dem GRÜNDERPREIS NRW ehrt das Land Nordrhein-Westfalen erfolgreiche Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler nun schon zum elften Mal. Mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ist der GRÜNDERPREIS NRW einer der bundesweit höchstdotierten Wettbewerbe für innovative und erfolgreiche Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger.

Dabei adressiert der Wettbewerb nicht nur digitale Start-ups, sondern einfach alle. Im vorherigen Jahr waren unter den teilnehmenden Unternehmen 17 verschiedene Branchen vertreten, die ihre Chance auf die Preisgelder genutzt haben.

Der GRÜNDERPREIS NRW vergibt insgesamt 60.000 Euro an drei junge Unternehmen in NRW und ist damit einer der bundesweit höchstdotierten Wettbewerbe. Doch mit dem Preisgeld ist es noch nicht getan, denn eine Teilnahme oder Nominierung bringt noch weitere Vorteile mit sich.

Neben insgesamt 60.000 Euro Preisgeld bietet der GRÜNDERPREIS NRW Dir weitere Vorteile für Dein Unternehmen. Der Wettbewerb vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK wird in diesem Jahr zum elften Mal verliehen und ist seit Jahren etabliert und einer der bedeutendsten Preise in Nordrhein-Westfalen. Von einer hohen medialen Aufmerksamkeit und Reichweite können auch die teilnehmenden Unternehmen profitieren.

Teilnahmebedingungen:

Bewerben können sich alle Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen. Egal, ob Du im Bereich Soziales, Handel, Handwerk, Dienstleistung, IT oder Industrie tätig bist: Bewirb Dich!

Voraussetzung zur Teilnahme:

Dein Unternehmen…

  1. … hat seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen und
  2. … ging zwischen 2017 und 2020 an den Start und
  3. … ist wirtschaftlich erfolgreich und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell.

Du…

… bist Gründerin oder Gründer eines neuen Unternehmens. Das heißt, Dein Unternehmen
  • ist keine Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens oder
  • keine Ausgründung aus einem bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten oder
  • ist nicht durch Zukauf oder
  • durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden
… hast als Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger ein kleines oder mittleres Unternehmen übernommen
oder
… bist Freiberuflerin oder Freiberufler.

Bewerben kannst Du Dich auch, wenn Du im Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet hast.

Hier geht es direkt zur Bewerbung: www.gruenderpreis.nrw

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