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14 Wochen Mutterschutz für Selbständige

Eine EU-Richtlinie von 2010 sollte die soziale Absicherung Selbständiger und deren Partner verbessern. Sie sieht vor, dass Selbständig arbeitende Frauen und die Partnerinnen von Selbständigen in der EU künftig Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub haben. Dafür hat sich das Europäische Parlament in Straßburg ausgesprochen. „Es war nicht einzusehen, dass selbständige Frauen nicht unter dem gleichen Schutz standen wie Erwerbstätige“, sagte die CDU-Abgeordnete Christa Klass.

Ziel sei, so Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, „den sozialen Schutz zu verbessern und selbstständig erwerbstätigen Männern und Frauen sowie deren Partnern gleiche wirtschaftliche und soziale Rechte zu gewähren“. Zwei Jahre hatten die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Weiter müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Selbständige und ihre häufig unentgeltlich mitarbeitenden Lebenspartner Zugang zu einer „Standardversicherung“ haben. Diese Versicherung soll vor Krankheit und Invalidität schützen und eine angemessene Altersversorgung beinhalten. MIt diesem Entschluss will sich die EU für Frauen einsetzen, die in der Landwirtschaft, in kleinen Unternehmen und bei Selbständigen in freien Berufen mitarbeiten. Ob die Staaten den Mutterschaftsurlaub und die Standardversicherung zur Pflicht machen, bleibt jedoch ihnen überlassen. Verpflichtend sei allerdings eine „ausreichende“ finanzielle Versorgung, die garantiert werden müsse.

In Deutschland kein Mutterschutz für Selbständige

In Deutschland gilt der Mutterschutz bisher nur für angestellte Frauen. Er beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Entbindung. Angestellte Frauen erhalten während dieser Zeit ein Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen vorherigen Nettolohns. Da das Parlament und die Staaten ihre Position zuvor abgestimmt hatten, konnte die Regelung in Kraft treten.

Bis jetzt haben wir davon noch nichts mitbekommen.

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1 Kommentar

  1. 19. Mai 2016 at 11:29

    Das Recht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub klingt gut und fair gegenüber Angestellten. Dann lese ich, dass es um eine „ausreichende“ finanzielle Versorgung geht, die gewährleistet sein muss. Das ist ja wunderbar. Dann kann man bald sagen: „Ja, sie müssen eine gewisse Summe angespart haben, bevor sie ein Kind bekommen können. Oder zwei. Vielleicht passieren ja Zwillinge. Sonst geht das einfach nicht mit der Selbstständigkeit und der Familie.“

    Oder ist es einfach eine EU-Regelung, dass sich alle in eine gleichheitliche Standardversicherung einzuschreiben haben? Mit festen Beiträgen. Damit alle wirklich auch das Gleiche bekommen können. Ob die dann alle mit einem kleinen Business bezahlen können, frage ich mich dann auch. Es gibt da nämlich so ein demografisches Problem bei Versicherungen.

    Und: Warum muss ich das einzahlen, wenn Kinder gar nicht in meiner Planung sind? Was passiert, wenn es doch passiert?

    Die Idee ist gut gemeint, aber leider sehr unkonkret. Gerade für Frauen könnte es die Hürde, in die die Selbstständigkeit zu gehen, nach oben setzen. Obwohl es so eine schöne Idee wäre, das man auch als Unternehmerin oder Partnerin eines Selbstständigen tatsächlich ein Recht auf freie Familienplanung hat.