Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen), beschlossen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
„Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Durch den individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter-nnen und Mitarbeitern, durch die Berichtspflichten und die Prüfverfahren müssen sich die Unternehmen mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. Gerade in großen Unternehmen ist die Lohnlücke häufig sogar höher als 21 Prozent,“ so Manuela Schwesig.
„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten das Recht erhalten zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen“, machte die Bundesfrauenministerin deutlich.
Klare Rechtsgrundlage
Zur Förderung der Transparenz sieht der Gesetzentwurf folgende Bausteine vor:
Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot
Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.