Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit passiert den Bundesrat
Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.
“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“, so Manuela Schwesig. „Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die Bundesfrauenministerin.
Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit tritt im Juli in Kraft
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine: 1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. 2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. 3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar. Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.