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Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum voller Erfolg

Es braucht eine zündende Idee, Engagement und Mut, um ein Unternehmen zu gründen. Und es braucht gezielte Förderung, da es ohne Startkapital für viele schwer ist, ihre Ideen langfristig erfolgreich umzusetzen. Vom neu ausgerichteten Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ profitieren Frauen bei Existenzgründungen, durch Qualifizierungsmaßnahmen und durch Netzwerkgründungen.

„Unser neu ausgerichtetes Programm ‚Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘ ist ein voller Erfolg: Seit dem Programmstart vergangenen Juni konnten wir bereits 18 Projekte – davon 6 Existenzgründungen und 12 Qualifizierungen – mit einem Investitionsvolumen von 1,45 Millionen Euro und einer Fördersumme von 600.000 Millionen Euro bewilligen. Dabei waren spannende Projekte: beispielsweise ein geplantes Erlebnis-Kochatelier im Ortenaukreis oder ein Naturblockhaus aus heimischer Weißtanne mit Wellness- und Aktivpaketen im Landkreis Freudenstadt“, sagte der Baden-Württemberger Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Stuttgart.

Standbeine entwickeln und Perspektiven schaffen

„Wir wollen Frauen im Ländlichen Raum dabei unterstützen, neue Ideen in konkrete Projekte umzusetzen. Zusätzliche Standbeine und neue Geschäftsmodelle kommen nicht nur den Frauen und deren Familien zugute – die gesamte Region kann profitieren von innovativen Ideen, durch die Wertschöpfung entsteht“, sagte der Minister. Auch die Qualifizierungsmaßnahmen, die mit 80 Prozent gefördert würden, seien wichtig. „Mit der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen wir Frauen im Ländlichen Raum, die sich auf Existenzgründungen vorbereiten ebenso wie Frauen, die sich beruflich weiterbilden oder weiterentwickeln möchten“, sagte Bonde.

Grundsätzlich könne jede Idee gefördert werden, die in der Region eine Marktlücke schließe, auf einem schlüssigen Unternehmenskonzept basiere und zusätzliche Beschäftigung und/oder Einkommen für Frauen mit sich bringe – denn aus kleinen Projekten könnten große Dinge entstehen. „Das Programm setzt auch auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weshalb wir bewusst auch Teilzeitgründungen von Frauen fördern. Dieser Ansatz hat sich bewährt“, sagte der Minister. Erfolgreiche Beispiele von Gründerinnen, die klein angefangen und mittlerweile Unternehmen mit einer Vielzahl von familienfreundlichen Arbeitsplätzen für Frauen aufgebaut hätten, zeigten dies eindrucksvoll, so Bonde abschließend.
Hintergrundinformationen:
Das IMF-Programm wurde Ende Mai 2015 als Bestandteil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2014-2020 (MEPL III) von der Europäischen Union (EU) genehmigt und läuft seit Juni 2015. Die EU finanziert das IMF-Programm mit 50 Prozent aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit – die anderen 50 Prozent gibt das Land.

Innovative Maßnahmen mit drei Fördermodulen

Im IMF-Programm werden die drei Fördermodule Existenzgründung, Qualifizierung und Netzwerk angeboten, die sich gegenseitig ergänzen.

Mit dem Fördermodul Qualifizierung und Coaching können sich Frauen für eine bevorstehende Existenzgründung oder Unternehmenserweiterung sowie für den Wiedereinstieg in eine nichtselbstständige Erwerbstätigkeit vorbereiten. Die Förderung erfolgt über reduzierte Teilnahmegebühren für maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen durch vom Ministerium anerkannte Träger wie beispielsweise die Landfrauenverbände. Über dieses Modul kann ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.

Beim Fördermodul Existenzgründung und Weiterentwicklung kleinster Unternehmen können Existenzgründerinnen und Kleinunternehmerinnen einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 120.000 Euro. In LEADER-Gebieten kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent gewährt werden. Förderfähig sind beispielsweise Kosten für Maschinen und Anlagen oder Kosten für Computersoftware.

Neu gegründete Netzwerkorganisationen, die die Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner fördern, um wohnortnahe Einkommensmöglichkeiten für Frauen zu schaffen, erhalten über das Fördermodul Neu gegründete Netzwerkorganisationen für Frauen pro Jahr 70 Prozent der förderfähigen Personalkosten der Projektkoordinatorinnen beziehungsweise der Projektkoordinatorin und 50 Prozent der Sachkosten. Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal vier Jahren gewährt.

Interessierte Frauen können Förderanträge beim für den Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Regierungspräsidium (Abteilung Landwirtschaft) stellen. Die Förderanträge müssen sie mit 25 Arbeitstagen Vorlauf vor dem jeweiligen Priorisierungstermin beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Über die Förderung der eingegangenen Anträge wird zu vorher festgelegten Priorisierungsterminen entschieden.

Diese sind im Jahr 2016: 2. Mai, 30. Juni, 30. September und 30. November.

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