Sachbezüge für Mitarbeiter – Boni schaffen Bindung
Gute Mitarbeiter zu gewinnen, ist für viele Unternehmen bereits zur Herausforderung geworden. Umso mehr ist es ein Ansporn, gute Mitarbeiter auch auf lange Sicht an das Unternehmen zu binden. Neben einem guten Betriebsklima haben Unternehmen die Möglichkeit durch Boni oder kleine Geschenke die Leistungen ihrer Mitarbeiter wertzuschätzen und sie zu motivieren.
Zusätzlich zu den Klassikern des Firmenwagens, Nachtzuschlägen oder Zuschüssen bei z.B. Bausparverträgen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, Arbeitnehmer steuerfrei und ohne Sozialabgaben mit einem Bonus zu versehen. Häufig erhalten Mitarbeiter Gutscheine, Zuschüsse zu Bauverträgen oder Prämien. Viele Telefonanbieter bieten mittlerweile auch SIM-Karten extra für Mitarbeiter an.
Vorteile von Sachbezügen
Zuschüsse für Mitarbeiter helfen Steuern sparen und schaffen Bindung ans Unternehmen.
Um die Anreize optimal zu halten, empfiehlt es sich keine Einmalbeträge von mehreren Hundert Euro je Mitarbeiter, wie das in anderen Betrieben gerne der Fall ist. Durch diese Form der Zahlung werden für beide Seiten Steuer- und Sozialabgaben schnell von 50/60 Prozent fällig, sodass aus 400,- Extra vielleicht 180,- Netto werden. Der einzige der von solchen Zahlungen profitiert, ist nicht der Arbeitnehmer, sondern der Fiskus, wissen auch Unternehmensberater.
Hier gibt es andere Varianten. Zum Beispiel die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Rabatte und Schenkungen bis zum Freibetrag in Höhe von € 1.125,- jährlich zu gewähren.
Die einfachste Variante, abgabenfreie Anreize zu gestalten, ist die Sachzuwendungsfreigrenze von 44 EUR pro Monat und Mitarbeiter. Laut Einkommensteuergesetz sind Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 EUR pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Aufgrund der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wird die Steuerfreiheit auch für die Sozialversicherung übernommen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV). Diese können als Einkaufs- oder Tankgutschein weitergegeben werden oder als konkrete Bezahlung, wie zum Beispiel für Handyverträge. Bei günstigen Anbietern wie Simyo bleibt man da auch unter der 44-Euro-Grenze. Beispiel-Preise dafür finden Sie hier.
Zusätzlich zu diesem monatlichen Wert von 44 EUR bleiben auch Sachzuwendungen des Arbeitgebers bis zu 60 EUR steuerfrei, wenn sie anlässlich eines persönlichen Ereignisses an Mitarbeiter ausgegeben werden. Steuerlich gehören sie zum Sammelbegriff der Aufmerksamkeiten.
Eine weitere Variante der Sachbezüge für Mitarbeiter ist die Telefon- und Internetpauschale für Angestellte, die zum Teil oder ganz im Homeoffice arbeiten. Auch hierfür werden keine Lohnnebenkosten fällig. Allerdings wird eine Pauschalsteuer von 25% erhoben.
Das gibt es für die Geschäftsführerin
Gleiche Rechte für alle. Das gilt auch für Gesellschafterinnen, die Geschäftsführerin sind. Mit den Steuer-Extras kommen auch sie als Angestellte in den Genuss steuerfreier oder steuerbegünstigter Zusatzleistungen wie Prämien oder Geschenken.
Für alle Varianten gilt, den Steuerberater zu fragen und für den richtigen Umgang mit den Formalitäten der genannten Möglichkeiten einzubinden. Dann gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.