Finanzen

Quick-Steuereinmaleins für Selbstständige (Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

„Als wir gegründet haben, wussten wir, dass auch uns bald ein verhasstes Thema erwartet: die erste Steuererklärung. Wie viel müssen wir abgeben? Wie viel auf die Seite legen? Und wie berechnet sich unser Steuersatz? Mal ehrlich: Anfangs waren wir etwas überfordert und hätten uns einen ganz einfachen Quick-Guide zum Thema Steuererklärung für Selbstständige gewünscht. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, haben wir hier alle Infos kurz und verständlich aufbereitet.“

Für wen ist dieser Quick-Guide geeignet?

Angestellte zahlen monatlich einen gewissen Prozentsatz an Steuern an das Finanzamt. Das passiert automatisch über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Auch Selbstständige dürfen ihr erwirtschaftetes Geld nicht einfach steuerfrei einbehalten, sondern müssen ihre Einnahmen versteuern. Wie das funktioniert, hängt grundsätzlich von der eigenen Unternehmensform ab.

Einzelunternehmer:innen oder Personengesellschaften, beispielsweise GbRs, müssen Einkommensteuerbeträge (teilweise inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sowie Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs fallen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.

Wer sich eine Steuererklärung selbst nicht zutraut, kann sich Hilfe holen, zum Beispiel bei Steuerberater:innen oder entsprechenden Internetplattformen wie Taxfix, eine Plattform, die ganz automatisch durch die Steuererklärung führt.

Quick-Steuereinmaleins für Selbstständige (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Das Steuereinmaleins erklärt: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer – was bedeuten diese?

Die Einkommensteuer

Einkommensteuerbeträge zahlen in Deutschland über das Rechnungsjahr 2021 alle, die mehr als den Grundfreibetrag von 9744 € verdienen. Besteuerung erfährt das eigene Einkommen, abzüglich Sonderausgaben wie privater Krankenversicherung, Unterhaltsleistungen, Spenden, außergewöhnlicher Belastungen oder abzugsfähiger Betriebsausgaben. Die Höhe des Steuersatzes berechnet sich abhängig vom Gewinn, das heißt: je mehr Gewinn, desto höher der Steuerbetrag. Die Untergrenze liegt hier bei 14 Prozent, während der Spitzensteuersatz 42 Prozent beträgt.

Selbstständige müssen dabei eine Einkommensteuervoranmeldung leisten. Somit soll sichergestellt werden, dass ihr Einkommen regelmäßige Versteuerung erfährt sowie das kommende Jahr eine Vorausplanung. Die Vorauszahlung ist viermal im Jahr fällig und berechnet sich aus dem Gewinn der vorherigen Jahre. Dies sollten Selbstständige unbedingt im Hinterkopf behalten, um bestenfalls vorsorglich 30-40 Prozent des Einkommens monatlich beiseitezulegen.

Die Gewerbesteuer

Meldet man ein Gewerbe an, gilt es die Gewerbesteuer zu beachten. Ein Gewerbe müssen Selbstständige anmelden, wenn eine Tätigkeit nicht unter die Kategorie der freien Berufe fällt. Freie Berufe bezeichnen beispielsweise wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Ein Tipp: Hier gehts zur Auflistung der Tätigkeiten, die unter die sogenannten Katalogberufe fallen.

Ab dem Gewerbeertrag, einem Jahresgewinn von 24.500 €, führen Selbstständige zudem die Gewerbesteuer ab. Dabei multipliziert sich der reine Gewinn mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem sogenannten Hebesatz. Der Hebesatz variiert hierbei von Gemeinde zu Gemeinde, im Regelfall liegt er jedoch zwischen 200 und 900 Prozent. Good to know: Einzelunternehmen sowie Gesellschafter:innen von Personengesellschaften können die geleistete Gewerbesteuer in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Die Umsatzsteuer

Last but not least: die Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer existiert wie bei der Einkommen- und Gewerbesteuer ein Freibetrag. Dieser beträgt im Jahr 2021 22.000 €. Liegt der Gewinn unter diesem Freibetrag, gilt man als Kleinunternehmer:in und muss keine Umsatzsteuer beziehen. Wird die Kleinunternehmer:innenregelung in Anspruch genommen, bleibt das Einkommen umsatzsteuerfrei. Gilt dies hingegen nicht, statuiert sich der Umsatzsteuersatz mit 19 Prozent für jeden steuerpflichtigen Nettoumsatz bzw. ermäßigt mit 7 Prozent für Beträge des Grundbedarfs. Der ermäßigte Steuersatz gilt beispielsweise für die meisten Lebensmittel.

Besonderheit: Kapitalgesellschaften

Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbHs oder AGs zahlen zudem eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Diese schlägt sich nieder, wenn Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen stattfinden. Hinzu tritt bei Kapitalgesellschaften, neben Gewerbe- und Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer, die anstelle der Einkommensteuer verrichtet wird. Dabei veranschlagen sich pauschal, unabhängig vom erwirtschafteten Gewinn, 15 Prozent als Steuersatz. Hierbei existiert kein Freibetrag.

Steuereinmaleins: Wie Sie als Selbstständige Steuern sparen können Quick-Steuereinmaleins für Selbstständige (Einzelunternehmen und Personengesellschaften)

Puh, das klingt zunächst nach ziemlich vielen, hohen Steuerabgaben an das zuständige Finanzamt. Jedoch gibts verschiedene Tipps und Tricks, mit denen Sie einiges an Geld sparen können. Darunter fallen z. B. Bewirtungskosten, die es Selbstständigen ermöglichen, bis zu 70 Prozent ihrer Ausgaben für Geschäftsessen & Co. bei der Steuererklärung anzugeben. Besitzen Sie einen Firmenwagen? Auch diesen machen Selbstständige steuerlich geltend. Allerdings gilt: 50 Prozent der Fahrten haben im betrieblichen Kontext stattzufinden – ein Fahrtenbuch erleichtert oftmals den Überblick.

Teure Investitionen wie die Vergrößerung von Büroflächen, die Anschaffung von Maschinen und mehr können außerdem mit 40 Prozent der geplanten Kosten steuermindernd geltend gemacht werden.

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