Finanzen

Das sollten Selbstständige über die Einkommenssteuer wissen

Aus der Redaktion

Einmal im Jahr erwartet Unternehmer*innen eine ungeliebte und dennoch wichtige Pflicht: die Erklärung der Einkommenssteuer. Ebenso wie Angestellte müssen Selbstständige ihre Steuererklärung an das für sie zuständige Finanzamt senden. Dabei hängt es von der Unternehmensform ab, welche Steuern tatsächlich auf sie zukommen. Um Missverständnisse oder gar Mahnungen und Nachzahlungen zu vermeiden, sollten sich Gründer*innen frühzeitig einen Überblick über ihre Steuerpflicht verschaffen.

Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer – wer muss was zahlen?

Hat Frau sich den Traum vom eigenen Business erfüllt und die ersten Gewinne erwirtschaftet, ist die Freude groß. Schnell kann sie jedoch beim Gedanken an das Finanzamt getrübt werden. Werden durch selbstständige Arbeit Gewinne erzielt, dürfen Unternehmer*innen diese nicht samt und sonders behalten. Stattdessen müssen sie die Einkommenssteuer darauf zahlen. Gründer*innen, die sich bisher nicht mit Steuerfragen beschäftigen mussten, brauchen sich jedoch nicht zu sorgen. Verschaffen Sie sich ab dem Start ihres Business einen Überblick über die steuerlichen Zahlungsverpflichtungen, sind keine bösen Überraschungen wie hohe Nachzahlungen zu befürchten.

In Deutschland gehörten laut dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts 2021 mehr als 3,5 Millionen Menschen zu jenen, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen. Dass deren Zahl seit 2012 stetig abzunehmen scheint, liegt an unterschiedlichen Gründen. Probleme beim Einreichen der Einkommenssteuer zählen vermutlich nicht dazu. Diese können Selbstständige online über das Portal ELSTER erledigen oder sich dafür an einen Steuerberater wenden. Wollen sie einen Online-Steuerberater beauftragen, sollten sie bei der Auswahl jedoch einige wichtige Punkte wie dessen Qualifikationen und Kosten beachten.

Zur Kasse bitte – das sollten Selbstständige über die Einkommenssteuer wissenMüssen alle Selbstständigen eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich sollten sich Gründer*innen darauf einstellen, einmal im Jahr eine Einkommenssteuererklärung auszufüllen. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Steuer auch zu zahlen ist. Liegen die Gewinne unter dem Freibetrag von 9.984 Euro [Stand: 2022], wird keine Einkommenssteuer erhoben. Allerdings ist bei einem erfolgreichen Business mit höheren Einnahmen zu rechnen. Bevor sich Unternehmer*innen, deren Gewinne über dem Freibetrag liegen, an die Einkommenssteuererklärung setzen, können sie sich Tipps zur Einkommenssteuer durchlesen. Diese informieren nicht nur über die Höhe des Steuersatzes und die Abgabefristen. Sie verraten auch hilfreiche Tricks, um Geld zu sparen.

TIPP: Nicht alle Unternehmen sind von der Einkommenssteuer betroffen. Diese zahlen Einzelunternehmer*innen sowie Personengesellschaften wie OHG oder GbR. Dagegen müssen Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs eine Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abführen.

Wie hoch fällt die Einkommenssteuer aus?

Alle Berufstätigen, egal ob die angestellt sind oder selbstständig arbeiten, kommen mit der Einkommenssteuer in Berührung. Sie bezeichnet die Versteuerung der betrieblichen Einnahmen. Unternehmer*innen, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen die vereinnahmte Umsatzsteuer den Nettoeinnahmen hinzurechnen. Jedoch gibt es auch Posten, welche die Steuerpflicht senken. Sonderausgaben und abzugsfähige Betriebsausgaben wie:

  • Beiträge zur Krankenversicherung,
  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge,
  • Werbungskosten und
  • Spenden

senken die Geschäftseinnahmen und damit das zu versteuernde Einkommen. Ebenso sollten bei der Einkommenssteuererklärung die unterschiedlichen Freibeträge berücksichtigt werden. Der wichtigste ist dabei der bereits genannte Grundfreibetrag. Dieser steigt bei verheirateten Paaren von den knapp 9.990 Euro übrigens auf 19.968 Euro [Stand: 2022]. Zusätzlich gibt es folgende Freibeträge, die ab dem Jahr 2022 gelten:

  • Kinderfreibetrag: 5.460 Euro (2.730 Euro pro Elternteil)
  • Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf: 2.928 Euro (1.464 Euro pro Elternteil)
  • Freibetrag für Alleinerziehende: 4.008 Euro.

Wie hoch die Einkommenssteuer ausfällt, die selbstständige Unternehmer*innen zahlen müssen, hängt von der Höhe ihrer Umsätze ab. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Je höher der Gewinn ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Die untere Grenze beträgt 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift bei ledigen Selbstständigen ab einem Einkommen von 58.597 Euro.

TIPP: Mitglieder der evangelischen oder katholischen Kirche bezahlen neben der eigentlichen Einkommenssteuer einmal im Jahr die Kirchensteuer. Abhängig von der Regelung in den Bundesländern beträgt sie fünf bis neun Prozent des Einkommens.

Wie können Selbstständige die Einkommenssteuer selbst berechnen?

Damit es mit dem Einkommensteuerbescheid kein böses Erwachen gibt, können selbstständige Unternehmer*innen die Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Einkommenssteuer selbst ausrechnen. Dafür addieren sie zunächst alle Einnahmen aus dem Geschäftsjahr und ziehen folgende Beträge ab:

  • Betriebsausgaben,
  • Werbekosten und
  • Freibeträge.

Auf die Weise erhalten sie einen Überblick über das zu versteuernde Einkommen. Anschließend multiplizieren sie das Ergebnis mit dem für sie geltenden Steuersatz.

Was ist eine Einkommenssteuervoranmeldung?

Obgleich die Einkommenssteuererklärung nur einmal im Jahr auf Selbstständige zukommt, müssen sie viermal jährlich eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des Folgejahrs leisten:

  • im März,
  • im Juni,
  • im September und
  • im Dezember.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Steuerbeträge tatsächlich aufgebracht werden. Wie hoch die Vorauszahlung ausfällt, hängt vom erwirtschafteten Einkommen im Vorjahr sowie den vorangegangenen Jahren ab.

Welche Steuern kommen neben der Einkommenssteuer auf Selbstständige zu?

Handelt es sich beim Business, mit dem Gründer*innen Geld verdienen, um ein Gewerbe, müssen sie dieses beim Finanzamt anmelden und die Gewerbesteuer zahlen. Diese entfällt nur bei Freiberuflern. Auch über das Thema Umsatzsteuer sollten sich Unternehmer*innen Gedanken machen, sofern ihr Einkommen im Jahr 22.000 Euro überschreitet und im Folgejahr voraussichtlich über 17.000 Euro liegt. Beschäftigen Sie in Ihrer Firma Mitarbeiter, spielt zudem die Lohnsteuer im Arbeitsalltag eine wichtige Rolle.

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1 Kommentar

  1. 10. November 2022 at 11:59

    Als Selbständiger möchte ich mehr wissen über die Einkommenssteuer. Vorher war ich Angestellter. Ich wusste gar nicht, dass die Kirchensteuer so hoch ist. Zum Glück muss ich sie nicht zahlen.

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