Rechtstipp: Geschäftsführerhaftung – die Top 5 der Irrtümer
Der grundlegendste Irrtum: Das G in GmbH steht nicht Geschäftsführer mit beschränkter Haftung, sondern Gesellschaft mit beschränkter Haftung! Rechtsanwältin Nicole Mutschke klärt die Top 5 der größten Fehler auf!
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