Rechtstipp: Ist Kaltakquise am Telefon erlaubt?
Als Selbstständiger steht man immer wieder vor der Frage, ob man potenzielle neue Kunden nicht einfach mal anrufen sollte. Aber ist das erlaubt? Und gibt es hier vielleicht im B2B-Bereich abweichende Regelungen? Mit diesen Fragen befasst sich unsere Kooperationspartnerin Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
Wer Fragen hat, kann sich auch direkt an Frau Mutschke wenden:
Kanzlei Mutschke Bielefeld
Heidsieker Heide 114
33739 Bielefeld
Telefon 05206 / 70 72 90
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2 Kommentare
Gerade im B2B ist die Kaltakquise oft der beste Weg der Neukundenakquise. Und ja, der Anruf lässt sich hervorragend nutzen um die Double-Opt-In (DOI) Genehmigung für den E-Mail-Versand einzuholen. Kleiner Tipp: Holt euch die Genehmigung in Echtzeit WÄHREND dem Telefonat, dann liegt eure Erfolgsquote bei nahezu 100%. Die einzige Softwarelösung, die dieses Feature abbildet, ist das Akquise-Tool „acquibee“ (www.acquibee.de). Natürlich könnt ihr damit auch die Neukundenakquise perfekt, einfach und schnell abbilden.
Hallo,
genau so ist es. Die Kaltakquise ist ein langwieriger Prozess und man benötigt sehr viel Durchhaltevermögen um am Ende nicht direkt mit einem „Nein Danke!“ oder „Rufen Sie mich nicht mehr an!“ abgespeißt zu werden. Der Artikel beschreibt sehr gut wie schwer es ist, die richtige Person zu erreichen und welche Vorbereitungen gemacht werden müssen um seine Erfolgschancen zu erhöhen. Was mir auch sehr geholfen hat sind die kostenlosen Leitfäden von Vertriebsleitfaeden.de (https://www.vertriebsleitfaeden.de) und deren Artikel zur Kaltakquise (https://www.vertriebsleitfaeden.de/akquise-verkaufsgespraech/kundenakquise-telefon-telefonakquise/kaltakquise/). Ich finde der Artikel ist eine gute Erweiterung zu diesem. Vielen Dank für den Artikel und viel Erfolg an alle Akquisiteure! Immer weiter machen!
Viele Grüße
Stephan