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Wenn es im Job kracht – Die richtige Rechtsschutzversicherung hilft

Wenn es Auseinandersetzungen mit dem Chef gibt, ist das oft unangenehm und ärgerlich. Nicht selten enden diese Streits in einer Klage, häufigste Gründe sind das Gehalt oder eine Kündigung. Allein im Jahr 2015 erfasste das Statistische Bundesamt fast 400.000 Klagen zwischen Arbeitgeber und Angestellten.

Doch was kommt auf den Einzelnen zu, wenn eine Auseinandersetzung vor Gericht landet? Ein Streit vor Gericht auszutragen, kann schnell viel Geld kosten, denn auch wenn man gewinnt, muss man für seine Klage vor dem Arbeitsgericht nach § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes in erster Instanz die Kosten selbst tragen. In allen anderen Fällen der gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Verlierer die Ko

sten des Verfahrens tragen. Für Angestellte kann der Gang vor Gericht also durchaus teuer werden.

Wer sich dazu entscheide eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollte im Vorfeld genau überlegen, ob sich eine solche Absicherung lohnt. Wichtig zu wissen ist deshalb, wann der Arbeitsrechtsschutz, der auch Berufsrechtsschutz genannt wird, greift: Der Schutz berücksichtigt Konflikte aus Arbeits- und Dienstverhältnissen, etwa wenn der Arbeitgeber den Lohn beziehungsweise das Gehalt nicht zahlt.

Photo by Nik MacMillan on Unsplash

Gleiches gilt bei Konflikten im Zusammenhang mit einer Kündigung.

 

Wer sich also gegen eine solche Versicherung entscheidet, sollte zumindest beim Beginn von Unstimmigkeiten schnell handeln, um die richtige Versicherung zu finden. Nutzen Sie dafür Vergleichsplattformen: Auf onverso.de haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten, um sich aufführlich zum Thema Arbeitsrechtsschutz über angebotene Versicherungen zu informieren. Ob online oder per Telefon.

Für jeden die Richtige suchen

Sogenannte Berufsrechtsschutzversicherungen gibt es einmal für Angestellte, Beamte und auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Für Beamte oder Ärzte gibt es andere Anforderungen.

Gründe, die zu Klagen führen können, sind:

  • Ausbleibende Gehälter
  • Abfindungen
  • Streit um Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Probleme beim Mutterschutz
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Umgang mit Überstunden
  • Arbeitszeugnisse

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann nicht nur die Anwaltskosten, sondern legt auch anfallende Gebühren für Gutachten und Zeugengelder sowie die Gerichtskosten aus.

Doch Achtung: Die Rechtsschutzversicherung greift nicht sofort! Viele Leistungen einer Rechtsschutzversicherung sind erst nach einer bestimmten Wartezeit abrufbar. Beim Arbeitsrechtsschutz beträgt die Wartezeit in der Regel drei Monate. Kommt es in dieser Zeit zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, kommt die Versicherung nicht für die anfallenden Gebühren auf. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig um einen passenden Rechtsschutz zu kümmern. Hat der Streit einmal begonnen, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Versicherungsschutz für Geschäftsführer*innen

Bei Führungskräften gelten noch einmal andere Bedingungen! Sie sind für die Entscheidungen, die sie in ihrem Unternehmen fällen, haftbar. Sie tragen strafrechtliche Verantwortung. Deshalb sind gerade Geschäftsführer*innen gut beraten, sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Folgen abzusichern.

Immer wieder hört und liest man, dass private Rechtsschutzversicherungen auch berufliche Rechtsstreitigkeiten mit abdecken. Das ist hier nicht der Fall. Geschäftsführer*innen sollten eine entsprechende Strafrechtsschutzversicherung für Führungskräfte abschließen. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögensschaden-Rechtsschutz.

Und was übernimmt die Versicherung?

So sind beispielsweise allgemeine Beratungen, angedrohte Kündigungen, Kündigungen wegen einer Straftat oder einfach die Möglichkeit, dass eine Klage keinen Erfolg haben wird.

Kann man eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen?

Ja, man kann. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz lässt sich steuerlich absetzen. Damit das Finanzamt die Prämien anerkennt, muss die Versicherung in der Anlage N als Werbungskosten aufgeführt werden. Es dürfen jedoch nur die Beiträge absetzt werden, die für den Berufsrechtsschutz angefallen sind. Eine entsprechende Bescheinigung über den Beitragsanteil erhalten Steuerzahler von ihrer Versicherung.

 

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