Recht

Versicherungen für Selbstständige – welche braucht man wirklich

Von Christina Böker – FrauenFinanzService Hannover

Im Laden hat es gebrannt oder es wurde eingebrochen, Sie sind für mehrere Monate krank oder werden verklagt – für das eigene kleine Unternehmen kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Umso wichtiger ist es, sich schon während der Planung mit Haftungsfragen auseinander zu setzen.
Bitte beachten Sie: einige Versicherungen für Selbstständige bzw. Freiberufler sind dabei unabdingbar!

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Die Gefahr, in unserer hochtechnisierten Industriegesellschaft durch sehr hohe Schadenersatzansprüche in den finanziellen Ruin gestürzt zu werden, wirkt bedrohlich wie kaum ein anderes Risiko. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung, ob für Privatpersonen oder für UnternehmerInnen, ist heute allgemein unumstritten.

§ 823 BGB besagt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Die Haftpflichtversicherung soll das Vermögen von VersicherungsnehmerInnen vor berechtigten oder unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter schützen, sie soll die VersicherungsnehmerInnen freihalten von Ansprüchen aufgrund eines Schadens, den sie in einer „versicherten“ Eigenschaft diesem Dritten zugefügt haben.

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit entstehen. Häufig ist die Privathaftpflicht für die GeschäftsführerInnen und deren Familien mit eingeschlossen.

Die Versicherungsprämien berechnen sich nach:

– der Höhe der Deckungssummen (z.B. 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden)
– Art und Umfang des Unternehmens
– der Anzahl der MitarbeiterInnen bzw. Höhe der jährl. Gehaltssumme

Eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um die spezielle Berufshaftpflicht für Angehörige selbständiger oder unselbständiger Berufe, die eine richterliche, verwaltende, beratende, prüfende, planende oder vollstreckende Tätigkeit ausüben. An dieser Stelle seien nur einige genannt:
SteuerberaterInnen, RechtsanwältInnen, Versicherungs- und FinanzmaklerInnen, GerichtsvollzieherInnen, BerufsbetreuerInnen, Sachverständige, Werbeagenturen u.v.m.

Betriebe, die Umweltschäden verursachen können – z.B. durch das Austreten von giftigen Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlag – benötigen eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung.

Eine Produkt-Haftpflicht-Versicherung ist nötig, wenn Sie eigene Produkte herstellen. Sie haften für Schäden, die durch Fehler dieses Produktes oder durch deren Anwendung entstehen.

Achtung: Diese Versicherung ist existentiell wichtig!!
Fragen Sie nach Existenzgründungsrabatten!

Geschäftsinhaltsversicherung – Die Hausratsversicherung für Unternehmen

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist für den Betrieb das, was für den Privathaushalt die Hausratversicherung ist. Versicherbar sind Schäden, die durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Glasbruch, Sturm und Hagel entstehen.

Eingeschlossen werden kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese leistet beispielsweise, wenn Ihr Betrieb nach einem o.g. Schaden für einige Zeit geschlossen werden muss. Sie sichern so einen Teil Ihrer festen Kosten (Miete, Darlehen, Personalkosten etc.) gegen diese Unterbrechung ab.

Für hochwertige Elektronikgeräte gibt es eine Elektronikversicherung. Hier sind nicht nur die o.g. Risiken versichert, sondern darüber hinaus auch Schäden durch Bedienungsfehler.

Die Prämien der Geschäftsinhaltsversicherung berechnen sich nach:

– Betriebsart (ein Bürobetrieb ist z. B. günstiger als eine Boutique, da das Risiko, das durch Einbruch und Diebstahl ein erheblicher Schaden entstehen kann, bei einer Boutique weit größer ist.
– Standort des Unternehmens (ein Einzelhandel auf dem Land ist günstiger als einer in einer Großstadt)
– Wert des Geschäftsinhalts (Mobiliar, Arbeitsgeräte, Warenwert, Lagerwert)

Um die Prämienunterschiede deutlich zu machen, sei hier nur erwähnt, dass die Absicherung für ein kleines Büro jährlich rund EUR 200,00 kostet, während die Prämie für ein Café durchaus bei EUR 2.700,00 liegen kann.

Achtung: Wertzuwachs einkalkulieren!
Keine Doppelversicherung bei Büromaschinen, wenn Elektronikversicherung vorhanden ist!

Betriebskostenversicherung – Versichert im Krankheitsfall

Damit eine längere Krankheit für Freiberufler, wie ÄrztInnen, ArchitektInnen oder KrankengymnastInnen, nicht zum finanziellen Ruin führt, gibt es eine Betriebskostenversicherung. Dadurch werden, wie der Name schon sagt, die Betriebskosten übernommen und sogar eine Vertretung bezahlt. Jedoch nicht das eigene Gehalt. Die Prämie richtet sich nach Alter, Berufsgruppe, Gesundheitszustand, Versicherungssumme und Dauer der Karenzzeit.

Schutz vor Schadensersatzansprüchen

Unabhängig davon, in welchem Bereich Sie eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit anstreben, Sie sollten sich schon in der Planung mit Haftungsfragen und anderen versicherungstechnisch relevanten Gegebenheiten auseinandersetzen. So minimieren Sie Ihr unternehmerisches Risiko.

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