Gründungsboom bei Genossenschaften
Seit 2007/2008 steigt die Zahl von Genossenschaftsgründungen in Deutschland stetig. Das zeigt die nun veröffentlichte Studie „Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in
der Rechtsform der Genossenschaft“. In Auftrag gegeben wurde sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Demnach wurden allein zwischen 2009 und 2011 rund 900 Genossenschaften neu gegründet. Vor allem im Bereich der Energiegenossenschaften. Ende 2013 gab es in Deutschland rund 7.9000 genossenschaftliche Unternehmen mit etwa 21,6 Millionen Mitgliedern. Damit ist der Genossenschaftsverbund die mitgliedstärkste Wirtschaftsorganisation.
Gabriel: Genossenschaft als ideale Organisationsform
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Genossenschaftsbewegung hat eine lange Tradition in Deutschland. Auch heute ist die Genossenschaft eine ideale Organisationsform für bürgergetragene Bewegungen. Die Studienergebnisse bestätigen Genossenschaften als Rechtsform für nachhaltiges und auf das Wohl der Mitglieder ausgerichtetes Wirtschaften. Das System von Pflichtmitgliedschaft, Pflichtprüfung und Gründungsprüfung hat sich dabei in den Augen ihrer Mitglieder bewährt. Auch in der Finanzkrise haben sich Genossenschaften mit ihren demokratischen Entscheidungsmechanismen und ihrem risikobewussten Management als Stabilitätsanker erwiesen. Daher freut es mich, dass die Genossenschaft eine Art Gründungsboom erlebt hat, gerade auch im Energie- und Dienstleistungssektor, in der Datenverarbeitung sowie im Bereich der neuen Medien.“
Trendwende durch Novelle des Genossenschaftsgesetzes
Am 18. August 2006 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts in Kraft getreten. Damit wurde das Genossenschaftsgesetz nach über 30 Jahren erstmals modernisiert. Dadurch wurde die Gründung einer Genossenschaft vereinfacht. Beispielsweise reichen drei statt sieben Gründungsmitglieder, Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern müssen nicht wie bisher zwei Vorstands- und drei Aufsichtsratsmitglieder wählen, sondern nur noch ein Vorstandsmitglied und können auf den Aufsichtsrat verzichten, außerdem wurde der Förderzweck ausgedehnt, wodurch auch kulturelle und soziale Belange in einer Genossenschaft vertreten werden können, wie Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und kulturelle Einrichtungen.
Die Studie wurde von Kienbaum Management Consultants GmbH und dem Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln erarbeitet.
Hier können Sie die vollständige Studie downloaden: www.bmwi.de