Arbeitszeugnis: Wahr und wohlwollend muss es geschrieben sein
Kündigt ein Angestellter seinen Arbeitsvertrag oder wurde eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgesprochen, steht ihm ein Zeugnis zu, das über die Art und die Qualität seiner Arbeitsleistungen Auskunft gibt. Es werden Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit, die Leistungen und die vorhandenen Kenntnisse beurteilt und es gibt einen Überblick über das Verhalten des Arbeitnehmers.
Somit ist das Papier für Personaler von entscheidender Bedeutung. Er kann anhand des Arbeitszeugnisses sehen, wer sich bewirbt.
Was darf und was muss drinstehen?
Das vom Arbeitgeber geschriebene Zeugnis muss zwingend zwei Bedingungen erfüllen:
- Der Inhalt muss wahr sein
- Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert werden
In der Gewerbeordnung dazu steht:
“Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”
Der ehemalige Chef darf seine ehemaligen Angestellten darin nicht offen kritisieren.
Arbeitszeugnis: Welche Art von Zeugnissen gibt es?
Es wird bei Zeugnissen zwischen drei verschiedenen Formen unterschieden.
- Ein einfaches Arbeitszeugnis: Das sogenannte einfache Zeugnis beinhaltet sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten zu Art und Dauer der Beschäftigung: Was hat der Arbeitnehmer von wann bis wann gemacht? Wurde die Aufgabe erfüllt? Welche Aufgaben übernahm er oder sie noch? Mehr aber nicht.
- Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis: Das qualifizierte Zeugnis enthält neben Fakten zu Position- und Aufgabenbeschreibung eine Beurteilung und Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Diese Zeugnisform wird am häufigsten von den Arbeitnehmern angefordert.
- Ein Zwischenzeugnis: Das Zwischenzeugnis kann sowohl als einfaches Arbeitszeugnis oder als qualifiziertes Zeugnis während eines Beschäftigungsverhältnisses angefordert werden. Die Gründe warum ein Angestellter ein Zwischenzeugnis anfordert, reichen vom Wechsel des Vorgesetzten bis hin zum Wunsch den Job zu wechseln.
Wer schreibt alles an einem Zeugnis mit?
Um ein gutes und qualifiziertes Zeugnis zu schreiben, müssen u.a. die Meinungen von entsprechenden Mitarbeitern bei der Erstellung mit einbezogen werden. Nur so lässt sich in einem größeren Betrieb ein Arbeitszeugnis objektiv erstellen.
Um die Objektivität von Arbeitszeugnissen zu gewährleisten, greifen Firmen immer häufiger auf ein modernes Programm zur Erstellung rechtssicherer Arbeitszeugnisse zurück. Derartige Tools können u.a. betriebsinterne Bewertungen leitender Mitarbeiter sammeln und zusammenstellen.
Durch die Hilfestellung von außen, umgeht man als Unternehmen die Gefahr, ein rechtlich anfechtbares Zeugnis zu schreiben.