Unternehmerinnenwissen

Step-by-Step Anleitung für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuer ist Ihnen als Unternehmerin bestimmt ein Begriff. Egal was Sie für Ihr Unternehmen kaufen – oder was Sie verkaufen – ohne Umsatzsteuer läuft gar nichts. Und auch bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung werden Sie regelmäßig zur Kasse gebeten.

Wie das genau funktioniert? Das erkläre ich Ihnen in unserer Step-by-Step Anleitung für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung.

Was ist die Umsatzsteuer? Und was ist die Vorsteuer?

Die Definition zur Umsatzsteuer lautet folgendermaßen:

„Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, über die das Entgelt von Lieferungen und Leistungen von Unternehmen besteuert wird.“

Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie auf alle Ihre Verkäufe einen gewissen Prozentsatz an Steuern an den Staat abführen müssen – besteuert wird also Ihr Umsatz. Diese Umsatzsteuer bezahlt strenggenommen Ihr Kunde, denn Sie stellen Ihm diese ja in Rechnung – und leiten Sie anschließend an das Finanzamt weiter.

Schlüpfen Sie in die Rolle des Kunden – wenn Sie beispielsweise bei Ihrem Lieferanten Waren einkaufen – sind nun Sie diejenige, die Umsatzsteuer bezahlen muss. Diese Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe wird – um die Begriffe sauber zu trennen – Vorsteuer genannt. Die gezahlte Vorsteuer können Sie sich vom Finanzamt wieder rückerstatten lassen.

Und wie errechnet sich nun Ihre Zahllast an das Finanzamt? Ganz einfach: Sie ziehen Ihre gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer ab. Die Differenz ergibt dann Ihre Umsatzsteuerzahllast, die Sie dem Finanzamt noch schulden.

Hinweis: Natürlich kann es auch einmal passieren, dass Sie in einem Jahr mehr Einkäufe getätigt haben als Verkäufe, z.B. in Jahren hoher Investitionen. Dann ist Ihre Vorsteuer höher als Ihre Umsatzsteuer und es entsteht ein Vorsteuerüberhang – sodass Sie Geld vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung (USt.-VA)?

Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2015 monatlich 2.900€ Umsatz gemacht, also 34.800€ insgesamt. Darüber hinaus haben Sie Waren im Wert von insgesamt 6.900€ eingekauft. Der Steuersatz beträgt 19%.

Müssten Sie nun am Jahresende mit einem Schlag die komplette Umsatzsteuer aus 2015 begleichen, entstehen Ihnen damit Zahlungen in Höhe von 4.454,62€. Aber wer hat schon so hohe Rücklagen, alleine für die Umsatzsteuerzahlung, angespart?

Darum hat das Finanzamt über das Jahr verteilt regelmäßige Umsatzsteuervorauszahlungen festgelegt. Im Rahmen dieser Umsatzsteuervoranmeldung leisten Sie also Teilzahlungen und reduzieren damit die Zahllast am Ende des Jahres.

Wer muss die USt.-VA enreichen?

Wer muss aber nun eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen? Die Frage lässt sich einfach beantworten: Prinzipiell jede/r Unternehmer/in.

Einzige Ausnahme: Beträgt Ihr Umsatz aus dem Vorjahr weniger als 17.500€ und überschreitet er im aktuellen Jahr die Grenze von 50.000€ voraussichtlich nicht, können Sie die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Das bedeutet: Sie bezahlen keine Umsatzsteuer. Und daher müssen Sie auch keine USt.-VA einreichen.

Hinweis: Obwohl Sie als Kleinunternehmerin keine USt.-VA einreichen müssen, sind Sie am Jahresende trotzdem dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben. Dort tragen Sie einfach Ihre Umsätze ein und kreuzen an, dass Sie die Anlage UR nicht beifügen.

Fristen & Termine zur Umsatzsteuervoranmeldung

Jetzt ist es an der Zeit, Ihren Terminkalender hervorzuholen. Denn Ihre Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie in gewissen Intervallen einreichen. Diese richten sich nach Ihrer Umsatzsteuerzahllast aus dem Vorjahr:

Keine USt.-VA

Betrug Ihre Zahllast im letzten Jahr weniger als 1.000€, haben Sie leichtes Spiel. Denn in diesem Fall können Sie ganz auf eine USt.-VA verzichten und müssen am Jahresende nur die Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.

Vierteljährliche USt.-VA

Bei einer Zahllast von mehr als 1.000€ bis zu 7.500€ erfolgt Ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise, also vierteljährlich. Abgabetermin ist jeweils der 10. Werktag des auf das Quartal folgenden Monats.

Für das erste Vierteljahr (Januar – März) ist Ihre USt.VA also am 10. April fällig, für das zweite (April – Juni) am 10. Juli usw. Entfällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Abgabetermin entsprechend auf den ersten darauf folgenden Werktag.

Monatliche USt.-VA

Betrug Ihre Zahllast im Vorjahr mehr als 7.500€, müssen Sie Ihre USt-VA monatlich einreichen. Sie ist jeweils bis zum 10. Werktag des Folgemonats fällig, also für den Monat Januar am 10. Februar, für den Monat Feburar am 10. März usw.

Hinweis: Haben Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet, sind Sie zwei Jahre lang zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet – unabhängig von der Höhe Ihrer Zahllast aus dem Vorjahr.

Step-by-Step Anleitung für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung

Das Prinzip der Umsatzsteuervoranmeldung ist Ihnen nun bestimmt klar. Zeit, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Folgende Schritte sind zu erfolgreichen Abgabe Ihrer USt.-VA nötig:

  1. Melden Sie sich bei ElsterOnline an

Fragebogen ausdrucken, ausfüllen und abschicken? Fehlanzeige. Wie fast alles heutzutage müssen Sie auch Ihre USt.-VA elektronisch einreichen. Dazu melden Sie sich ganz einfach über das Portal ElsterOnline an.

Ihr Zugang wird dann innerhalb der nächsten 14 Tage freigeschaltet.

  1.     Berechnen Sie Ihren Nettoumsatz

Jetzt kommt Ihr Taschenrechner an die Reihe. Denn das Formular zur USt.-VA will einiges von Ihnen wissen. Neben Ihren privaten Daten sind das vor allem Ihr Nettoumsatz und Ihre Vorsteuer.

Ihren Nettoumsatz ermitteln Sie ganz einfach, indem Sie Ihre Bruttoumsätze nach Steuersatz (7% oder 19%) getrennt summieren und dann den Nettobetrag ermitteln.

Bei einem Bruttoumsatz von 2.990€ und einem Steuersatz von 19% errechnet sich Ihr Nettoumsatz also folgendermaßen: 2.999€ / 119 x 100 = 2.520,17€.

3.    Berechnen Sie Ihre Vorsteuer

In einem zweiten Schritt müssen Sie nun noch Ihre Vorsteuer ermitteln. Dazu summieren Sie die Bruttosumme Ihrer Einkäufe, wieder nach Steuersatz getrennt und berechnen dann den Vorsteuerbetrag.

Nehmen wir an, Sie haben Einkäufe im Wert von 1.499€ brutto inkl. 19% USt. für Ihr Unternehmen getätigt. Dann beträgt Ihre Vorsteuer: 1.499€ / 119 x 19 = 239,34€.

4.    Überprüfen Sie Ihre Angaben

Haben Sie sowohl Nettoumsatz als auch Vorsteuerbetrag in das Formular eingetragen, errechnet ElsterOnline Ihnen nun automatisch Ihre Umsatzsteuervorauszahlung für den entsprechenden Zeitraum.

Nun überprüfen Sie Ihre Angaben am besten noch einmal – und senden das Formular dann per Mausklick ab.

Wie Sie sehen, ist das Prinzip der Umsatzsteuervoranmeldung nicht schwierig. Führen Sie Ihre Buchhaltung regelmäßig, haben Sie alle relevanten Zahlen bereits vorliegen und müssen nur noch die Steuerbeträge errechnen.

Voilà – fertig!

 

Andrea Lackner   Andrea Lackner

arbeitet als Buchhaltungsexpertin für das Rechnungsprogramm Debitoor. Debitoor fokussiert sich dabei speziell auf die Anforderungen von Gründern und Kleinunternehmern an ein Buchhaltungsprogramm: Eine einfache, intuitive Bedienung, die alle wichtigen Grundfunktionen abdeckt: In wenigen Sekunden können Angebote und Rechnungen erstellt, Zahlungen abgeglichen und Einnahmen und Ausgaben übersichtlich dargestellt werden. Für eine schnelle, unkomplizierte Rechnungsstellung und Buchhaltung

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1 Kommentar

  1. 10. August 2016 at 8:16

    Ergänzung: mit einer Dauerfristverlängerung, die man unkompliziert beim Finanzamt beantragen kann, bekommt man 1 Monat mehr Zeit für die Abgabe der UStVA. Die USt für das 1. Quartal wäre dann nicht am 10. April, sondern erst am 10. Mai fällig und die USt. für Januar nicht am 10. Februar, sondern erst am 10. März etc.

    Das nimmt einerseits Stress bei der Buchhaltung und gibt auch etwas mehr Spielraum beim Geldfluss.

    Aus eigener Erfahrung noch ein Tipp: die durchschnittliche Summe der Umsatzsteuerbeträge monatlich zurücklegen, wenn man jährlich oder gar quartalsweise abgeben muss. Dann ist ein gewisser Betrag immer vorhanden. Hierfür kann man ein Tagesgeldkonto nutzen (Zinsen gibt es da derzeit nicht mehr wirklich, aber primär geht es hier darum, das Geld zu haben, wenn das Finanzamt es haben möchte)