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Jetzt bewerben: Digitales Start-up des Jahres 2024

Veröffentlicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Ihr habt euch erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt und konntet so eure digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren?

Dann nutzt jetzt die Chance, um „Digitales Start-up des Jahres 2024“ des BMWK zu werden und einen der drei Preise in Höhe von 50.000 €, 30.000 € und 20.000 € zu gewinnen. Neben diesen drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 € verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.

Teilnahmebedingungen

Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2024“ des BMWK richtet sich an junge Digitalunternehmen.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die durch eine der folgenden Gründungsinitiativen des BMWK gefördert wurden:

  • EXIST-Gründerstipendium
  • EXIST-Forschungstransfer
  • Preisträger:innen des Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
  • Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds
  • Beteiligungen eines Business Angels über das BMWK-Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
  • Finalisten des German Accelerator
  • Nominierung von einem der 12 Digital Hubs

sind.

Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind

Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2021.
Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das Unternehmen hat im Jahr 2023 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 18.03.2024) einen Umsatz von mindestens 100.000 € erwirtschaftet.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWK ausgezeichnet wurden.

Preis und Jury

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mit insgesamt 100.000 € dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.

Es sind Preise für die ersten drei Plätze vorgesehen. Der erste Platz erhält ein Preisgeld von 50.000 €, der zweite Platz ein Preisgeld von 30.000 € und das drittplatzierte Unternehmen wird mit 20.000 € ausgezeichnet.

Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expert:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen. Die Verwendung des Geldpreises ist nur für geschäftliche Aktivitäten (Sachleistungen/Investitionen etc.) des Unternehmens vorzusehen.

Auswahlkriterien für den Preis sind:

  • die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
  • Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
  • die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
  • das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.

Die Entscheidung für den Publikumspreis mit einem Preisgeld von 10.000 € erfolgt über eine öffentliche Online-Abstimmung, in der der persönliche Favorit aus den nominierten Video-Beiträgen gewählt werden kann. Teilnahmeberechtigt sind hierfür nur zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für den Preis „Digitales Start-up des Jahres 2024“. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird den teilnehmenden Start-ups eine Video-App zur Verfügung gestellt, mit der das Video selber aufgenommen und eingereicht wird. Danach werden die Videos online bis kurz vor der Preisverleihung zur Abstimmung bereitgestellt.

Das Angebot von Gegenleistungen (z. B. in Form von Geld- oder Sachpreisen) an Dritte im Zusammenhang mit einer Stimmabgabe für das Online-Voting ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Publikumspreis. Hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Videos im Netzwerk und über die gängigen Online-Kanäle ohne Gegenleistungen zulässig und erwünscht.

Der Publikumspreis kann nur an ein bei der Preisverleihung anwesendes Unternehmen vergeben werden.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 13. Mai!

Alle Informationen sowie die Bewerbung sind hier zu finden: Digitales Start-up des Jahres 2024

 

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